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Wirtschaft - Kärnten
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Mit Dienstag:

Neue Verordnung: Betreten sämtlicher Beherbergungs­betriebe verboten

Kärnten – Schon am morgigen Dienstag, dem 31. März, wird um 00:00 Uhr eine neue Verordnung in Kärnten in Kraft treten, die etwa das Betreten von sämtlichen Beherbergungsbetrieben durch Gäste untersagt.

 2 Minuten Lesezeit (339 Wörter) | Änderung am 30.03.2020 - 15.30 Uhr

Bei der Schließung von Beherbergungsbetrieben infolge der Corona-Krise hat der Bund per Weisung von allen Bundesländern eine einheitliche Regelung verlangt. In einigen Ländern, darunter auch Kärnten, ist diese nach dem Epidemiegesetz erfolgt. Landeshauptmann Peter Kaiser hat nunmehr die Bezirksverwaltungsbehörden wie von der Bundesregierung verlangt angewiesen, die betroffene Verordnung mit Dienstag, den 31. März, 00.00 Uhr, außer Kraft zu setzen.

Betreten verboten!

„Die neue Verordnung, dann wie vom Bund verlangt gemäß COVID-19-Maßnahmengesetz, wird am Dienstag mit 00.00 Uhr nach Kundmachung im Landesgesetzblatt in Kraft treten“, so Kaiser. Gleichzeitig tritt mit der neuen Verordnung auch eine Verschärfung der Maßnahmen in Kraft, um die Ausbreitung des Virus noch stärker zu bekämpfen. Durch die neue Verordnung ist das Betreten von sämtlichen Beherbergungsbetrieben, darunter nun auch Privatzimmervermieter und Campingplätze, durch Gäste im gesamten Landesgebiet untersagt. Weiterhin verboten bleibt das Betreten von Seilbahnanlagen im gesamten Landesgebiet. Ausnahmen sind jedoch zur Sicherstellung von systemrelevanten und infrastrukturellen Einrichtungen, sowie zur Aufrechterhaltung von Bauarbeiten in einem bestimmten eigeschränkten Bereich weiterhin möglich. Das bedeutet, dass die Bezirksverwaltungsbehörde beispielsweise die Beherbergung von Mitarbeitern aus der kritischen Infrastruktur oder von Versorgungsbetrieben bewilligen kann.

Ausnahmegenehmigungen

Tourismuslandesrat Sebastian Schuschnig führt dazu aus, dass die bisher erteilten Ausnahmebewilligungen der Bezirksverwaltungsbehörden weiterhin aufrecht bleiben. „Kein Hotelier muss einen neuen Antrag stellen,“ versichert Schuschnig. Derzeit sind 74 Betriebe landesweit geöffnet, Ausnahmegenehmigungen können auch weiterhin in begründeten Fällen bei den Bezirkshauptmannschaften oder Magistraten beantragt werden. Die Verordnung ist derzeit bis 13. April befristet. „Wir werden die Situation in den kommenden Wochen in enger Abstimmung mit den Gesundheitsexperten des Landes und der Tourismuswirtschaft beobachten. Davon hängt ab, ob die Maßnahmen gelockert werden können oder ob es eine Verlängerung braucht“, erläutert Schuschnig. Dafür entscheidend seien auch die Maßnahmen der Bundesregierung. „Durch die restriktiven Maßnahmen versuchen wir dafür zu sorgen, dass nach dem vorzeitigen Ende der Wintersaison nicht auch noch eine verkürzte Sommersaison über die Tourismuswirtschaft hereinbricht“, betont der Tourismuslandesrat.