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Quarantäne:

Villach beklagt fehlende Informationen über Heimkehrer

Villach – Auf ein schwerwiegendes Informations-Defizit im Zusammenhang mit Urlaubs- heimkehrerinnen und -heimkehrern auf Flughäfen macht die Stadt Villach auf- merksam.

 2 Minuten Lesezeit (264 Wörter)

Zwar müssten sich diese Personen bei den Airlines, mit denen sie nach Österreich zurückgebracht worden sind, dazu verpflichten, 14 Tagen in Heimquarantäne zu bleiben. Doch die regionalen Behörden, die diese Quaran- täne kontrollieren müssten, erhalten keinerlei Informationen über die betroffenen Personen. Eine Überprüfung ist daher nicht möglich.

Schweres Sicherheits-Risiko

„Diese Situation ist absolut nicht zu akzeptieren“, sagt Villachs oberster Behör- denjurist Alfred Winkler. Bei, laut Bundesregierung, rund 30.000 Österreiche- rinnen und Österreichern, die von den Fluglinien aus aller Welt heimgeholt werden, müsse man alleine von 150 bis 200 Villacherinnen und Villachern ausgehen, die sich zwar in der Stadt befänden, deren Quarantäne-Disziplin aber nicht kontrolliert werden könne. Die bundesweit hohe Anzahl an Strafen für Verstöße gegen die Quarantäne-Auflagen zeigten aber, wie wichtig die Überwachung durch die Behörden vor Ort sei. „Ich habe tagelange versucht, an die Daten der Heim-kehrerinnen und Heimkehrer zu kommen“, sagt Winkler. „Doch weder Airlines noch Gesundheitsministerium waren bereit, uns Namen zu übermitteln.“

Appell an Gesundheitsministerium

Dies sei eine durch nichts zu rechtfertigende, extrem riskante Ungleichbehand- lung zu Menschen, die etwa mit dem Auto die Staatsgrenze überqueren und sich in Quarantäne begeben müssen. In diesen Fällen werden die regionalen Gesund- heitsbehörden sofort mit Namen und Adresse der Betroffenen versorgt. „Nur so kann die Sicherheit der Bevölkerung gewährleistet werden“, sagt Winkler. Vom Informations-Defizit zu den heimgeholten Urlauberinnen und Urlaubern seien alle österreichischen Gemeinden betroffen. Winkler appelliert daher an das Gesundheitsministerium: „Hier muss umgehend gehandelt werden! Die aktuelle Regelung stellt eine potenzielle Gesundheitsgefährdung dar.“