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Wirtschaft - Villach
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Das Unternehmen äußert sich

BUWOG: “Zeitpunkt war denkbar unangenehm!”

Villach – Die Mieterhöhungen der BUWOG-Wohnungen sorgten bei vielen 5 Minuten Lesern für große Aufregung. Viele zeigten sich über den Zeitpunkt verärgert. Auch der SPÖ-Gemeinderatsclub Villach kritisierte die Erhöhungen und stellte sich auf die Seite der Mieter. BUWOG zeigt Verständnis für die "Unruhe über das Timing".

 3 Minuten Lesezeit (462 Wörter)

„Während die Stadt Villach und der Österreichische Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen Maßnahmen beschließen, um Mietern gerade in dieser Ausnahmesituation zu helfen, gibt es von der BUWOG Mieterhöhungen“, kritisiert Vizebürgermeisterin Irene-Hochstetter-Lackner (SPÖ). “Die Mieterhöhungen sind eventuell rechtlich so umsetzbar, gegenüber den Menschen aber gerade jetzt in einer Situation, in denen drohender Arbeitsverlust und Einkommensverluste durch zum Beispiel Kurzarbeit anstehen, menschlich nicht in Ordnung.

BUWOG erklärt: “Das war nicht willkürlich”

Seitens der BUWOG heißt es: “Es tut uns leid, dass unsere Mieterinnen und Mieter die Vorschreibungsänderung zu einem denkbar unangenehmen Zeitpunkt erhalten haben. Uns ist bewusst, dass das Timing bei einigen unserer Kundinnen und Kunden für Unruhe sorgt. Es handelt sich dabei jedoch um keine willkürliche Mieterhöhung: Bei den kürzlich erfolgten und ab April 2020 geltenden Vorschreibungsänderungen handelt es sich um routinemäßige Anpassungen, die gesetzlich vorgeschrieben und alle zwei Jahre vom Verband für gemeinnützige Bauvereinigung verlautbart werden. Die BUWOG ist demnach verpflichtet, ihre Mieterinnen und Mieter über diese gesetzliche Anpassung zu informieren. Derartige Änderungen von Mietvorschreibungen bedürfen darüber hinaus einer längeren Vorlaufzeit (Erstellung, externer Druck und Versand) und sind im konkreten Fall schon einige Zeit vor Zuspitzung der aktuellen Situation in die Wege geleitet worden. Die jüngsten Entwicklungen konnten deshalb in dem Begleitschreiben an die Mieter bedauerlicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.”

Welche Wohnungen wurden angepasst?

Bei allen von der Änderung betroffenen Wohnungen handelt es sich um geförderte Mietwohnungen, deren Miethöhe durch das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) genau geregelt ist. Konkret wurde vom Verband für gemeinnützige Bauvereinigung eine Anpassung der wohnwirtschaftlichen Werte vorgenommen. Gesetzlich vorgegebene Mieterhöhungen haben in der Regel – und so auch in diesem Fall – einen geringen Umfang und sind daher unter normalen Umständen unseren Mieterinnen und Mietern auch zuzumuten. (Beispiele davon liegen der Redaktion vor). Die Corona-Krise betrifft uns alle in unseren persönlichen Lebensumständen und einige mit Sicherheit auch in finanzieller Hinsicht. Für die Mehrzahl der Menschen laufen aber Pensionszahlungen, Gehälter und Löhne unverändert weiter. Wir ersuchen daher, bei den von der Erhöhung betroffenen Haushalten zwischen Betroffenen und Nicht-Betroffenen zu unterscheiden.

Individuelle Lösungen

Wir haben selbstverständlich Verständnis dafür, wenn Personen aufgrund der derzeitig herausfordernden Situation in finanzielle Bedrängnis geraten – sei es weil ihnen spürbare Einkommenseinbußen drohen, sie von Kündigung, Kurzarbeit oder dem Wegfall ihrer Geschäftsgrundlage im Fall von Selbstständigen betroffen sind. In diesen Fällen und ganz unabhängig davon, ob sie von der Mieterhöhung betroffen sind oder nicht, bieten wir unseren Mieterinnen und Mietern an, sie mit individuellen Lösungen, wie z. B. Mietstundungen, zu unterstützen. Auch Delogierungen wurden vorübergehend zur Gänze ausgesetzt.