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Zum Schutz der Patienten und Mitarbeiter

Generelles Besuchsverbot in KABEG-Spitälern gilt weiterhin

Kärnten – Zum Schutz der Patienten und Mitarbeiter gilt in den KABEG-Spitälern weiterhin ein generelles Besuchsverbot. Ausnahmen sind nur in begründeten Einzelfällen und nach Rücksprache mit dem medizinischen Personal an der Palliativstation, den Kinderabteilungen und im Bereich der Geburtshilfe möglich.

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„Insbesondere im Krankenhaus muss sehr sensibel mit der Infektionsgefahr umgegangen werden“, betont Gesundheitsreferentin LHStv.in Beate Prettner heute, Donnerstag. Sie dankt allen, die sich an die wichtigen Vorgaben und Regelungen halten: „Sie schützen damit sich selbst und andere – vor allem auch jene Menschen, die mit so großartigem Einsatz für die Patienten sorgen.“ Damit richtet sich Prettner mit großer Wettschätzung an alle Mitarbeiter in den Krankenhäusern.

Medizinische Akutversorgung gewährleistet

Die Patienten in den KABEG-Spitälern werden gebeten, das Gebäude, in welchem sie stationär behandelt werden, während der Dauer ihres Aufenthaltes nicht zu verlassen. Angehörige, die persönliche Gegenstände für stationäre Patienten vorbeibringen müssen, können diese nach Rücksprache mit den Sicherheitsdiensten an den Eingängen bei den Leitstellen des jeweiligen Gebäudes abgeben. Einmal mehr weist die Gesundheitsreferentin darauf hin, dass trotz der umfassenden Maßnahmen, die in den KABEG-Spitälern zur Behandlung von COVID-19-Patienten getroffen wurden, die medizinische Akutversorgung in vollem Umfang gewährleistet sei: „Jeder, der eine medizinische Spitalsbehandlung benötigt, wird selbstverständlich in vollem Umfang versorgt“, betont Prettner.