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Wirtschaft - Kärnten
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Aufatmen in der Gastronomie:

Speisen dürfen ab jetzt beim Wirt abgeholt werden

Kärnten – Für Unverständnis hat die in den vergangenen Tagen geltende Regelung für die Gastronomie gesorgt: Nachdem das Abholen von Speisen zunächst erlaubt war, wurde dieses Ende März von der Bundesregierung untersagt. Zur Erklärung: Lieferservice war weiterhin erlaubt, aber kein „Drive-Through“ oder die kontaktlose Übergabe von Speisen und Getränken vor und in dem Lokal. Nun gibt es eine Änderung: Das Abholen vorbestellter Speisen bei Gastwirten ist ab sofort erlaubt.

 4 Minuten Lesezeit (556 Wörter)

In der 130. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, die nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und welche ab sofort gültig ist, wurde dies nun neu geregelt. Im Gesetzestext heißt es: „Die Abholung vorbestellter Speisen ist zulässig, sofern diese nicht vor Ort konsumiert werden und sichergestellt ist, dass gegenüber anderen Personen dabei ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten wird”. Das Essen müsse außerdem vorbestellt sein.

Ein kleiner Strohalm für die Wirte

„Die Politik hat damit auf eine Notwendigkeit reagiert. Das Abholservice ist für viele unserer Betriebe die einzige Möglichkeit, weiterhin Umsätze zu erwirtschaften. Es ist ein kleiner Strohhalm, um unternehmerische Existenzen zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten“, sagt Stefan Sternad, Obmann der WK-Fachgruppe Gastronomie. Gemeinsam mit dem Fachverband hat er sich in den vergangenen Tagen massiv um eine Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Gastronomen auf Bundesebene eingesetzt.

Das Abholservice ist darüber hinaus ein wesentlicher Baustein für die kulinarische Nahversorgung in den kommenden Wochen. „Die Kärntner Gastronomen helfen mit ihren Angeboten, diese schwierige Zeit leichter zu überstehen. In Zeiten, in denen man das Haus so wenig als möglich verlassen soll, ist Essen nicht nur eine Notwendigkeit, sondern eine willkommene Abwechslung“, so Sternad. Mit kulinarischen Highlights bringen die Wirte ein wenig Farbe in den Alltag ihrer Gäste– und leisten damit auch einen Beitrag für eine gute Stimmung und ein gutes Miteinander in der Bevölkerung.

Bis zu 3.600 Euro Strafe bei Verstößen

Der Fachgruppenobmann appelliert eindringlich an seine Kolleginnen und Kollegen: „Es kommt jetzt darauf an, dass jeder einzelne Wirt die Hygiene- und Abstandsregelungen strikt einhält”. Bei Verstößen müsse man nicht nur mit Strafen von bis zu 3600 Euro rechnen, sondern es sei auch zu befürchten, dass die Politik wieder härtere Maßnahmen ergreifen und das Abholservice wieder verbieten könnte.

„Indem wir uns jetzt alle an diese Vorgaben halten, tragen wir außerdem zur möglichst raschen Bewältigung der Pandemie bei. Und je schneller wir das geschafft haben, desto schneller können wir unsere Betriebe wieder öffnen! Jeder, der sich nicht an den Maßnahmenkatalog der Bundesregierung hält, schadet der gesamten Tourismusbranche“, sagt Sternad, der von der Politik dringend notwendige Schritte zur Entlastung der Unternehmen einfordert: „Es muss weitere Maßnahmen zur Unterstützung der heimischen Tourismuswirtschaft geben – und zwar schnell und unbürokratisch! Eine reine Ankündigungspolitik hilft unseren Betrieben nicht weiter!“

Klarstellung für verunsicherte Wirte in ganz Österreich

Die Änderung der Verordnung Covid-19 Maßnahmenverordnung sollen österreichweit eine große Erleichterung für jene Betriebe sein, die von den verfügten Maßnahmen besonders hart betroffen sind. ,,Wir hatten dazu in den letzten Wochen sehr viele Anfragen von verunsicherten Wirten. Nun ist sowohl das Liefern, wie auch das Abholen von bestellten Speisen klar geregelt und erlaubt“, freut sich Mario Pulker, Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Die Versorgung der Bevölkerung mit frisch gekochtem Essen sei, laut Pulker, nicht nur ein wichtiges, verbleibendes Standbein für die Gastwirte, sondern vor allem auch ein Dienst an der Allgemeinheit. ,,Viele, vor allem ältere Menschen sind nicht in der Lage, sich ihr Essen selbst zuzubereiten. Wir freuen uns daher, dass das Gesundheitsministerium unseren Argumenten gefolgt ist und die Verordnung in praxisgerechter Weise geändert hat”, so Pulker.