fbpx
Region auswählen:
Wirtschaft - Kärnten
© pixabay.com

Coronavirus-Krise

Zadić: “Wer Miete nicht bezahlen kann, wird vorerst nicht gekündigt”

Österreich/Kärnten – Bei einer heutigen Pressekonferenz hat Justizministerin Alma Zadić (Grüne) Erleichterungen für Mieterinnen und Mieter bekanntgegeben. Zwischen April und Juni soll es demnach keine Delogierungen geben. Ausständige Mieten können bis 2021 nachgezahlt werden. Außerdem werden Verzugszinsen bei vier Prozent gedeckelt.

 2 Minuten Lesezeit (329 Wörter)

“Die Coronavirus-Krise hat große gesellschaftliche Auswirkungen auf uns alle”, sagt Justizministerin Alma Zadić (Grüne) bei der heutigen Pressekonferenz. Sie spricht von einer halben Million Arbeitslose, zahlreichen geschlossenen Geschäften und damit viele Menschen, denen ihr Einkommen fehle. “Es ist eine scheinbar aussichtslose Lage, doch wir wollen Erleichterungen schaffen und sowohl soziale als auch wirtschaftlich verträgliche, befristete Maßnahmen setzen.”

Keine Delogierungen

“Wohnen ist ein Grundbedürfnis. Viele Menschen bangen nun sich ihre Mieten nicht mehr leisten zu können”, so Zadić. Deswegen wird es für Mieter Erleichterungen geben. “Wer zwischen 1. April und 30. Juni seine Miete bzw. die Betriebskosten nicht begleichen kann, wird nicht gekündigt”, verspricht die Justizministerin. Demnach wird es keine Delogierungen geben. Befristete Mietverträge sollen verlängert werden. Die Mieter haben die Möglichkeit ihre Rückstände bis Jahresende zu begleichen.

Verzugszinsen bei vier Prozent gedeckelt

Die Coronavirus-Krise hat aber auch Auswirkungen auf die Wohnungsvermieter und auch andere Kreditnehmer. Menschen, die bei der Kreditratenzahlung in Verzug kommen, müssen oft hohe Verzugszinsen bezahlen. Die Justizministerin erläutert, dass die Verzugszinsen bei vier Prozent gedeckelt sind und damit keine hohen Zinskosten anfallen.

Aussetzen der Konventionalstrafen

In ganz Österreich sei es wahrnehmbar, dass die Bautätigkeiten allmählich eingestellt werden. Die Gründe sind vielfältig. Meist geht es darum, dass Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden können oder Materiallieferungen aufbleiben. Im Baugewerbe kommt es daher vermehrt zu Unsicherheiten. “Wir mit den Bauarbeiten in Verzug kommt, muss die Konventionalstrafe in den nächsten drei Monaten nicht bezahlen”, so Zadić.

Versammlungen bei GmbH´s und Vereinen

Ein weiterer Punkt zu den Erleichterungen betrifft das Gesellschaftsrecht. In vielen GmbH´s und Vereinen sind satzungsmäßig verpflichtende Versammlungen einzuhalten. Nun wurde es gesetzlich ermöglicht, dass diese Versammlungen auch online beschlussfähig sind. “Bei der verpflichtenden Rechnungslegung der Jahresabschlüsse wird es eine Fristverlängerung um weitere 4 Monate geben. Somit ist die notwendige Zeit vorhanden, um den Jahresabschluss rechtzeitig machen zu können”, erklärt Zadić.

Schlagwörter: