Durch Auftragsverarbeitungsverträge
Land Kärnten bannt Infektionsgefahr bei Rettungseinsätzen
Kärnten – Um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jener Einsatzorganisationen die im Gesundheitswesen tätig sind, aber auch um Ärztinnen und Ärzte in Zeiten der Coronakrise besonders zu schützen, wurde in Kärnten ein Modell erarbeitet, das die Weitergabe von wichtigen Informationen möglich macht, ohne dabei gegen die gesetzliche Regelung bezüglich des Datenschutzes zu verstoßen.
In enger Zusammenarbeit mit dem Verfassungsdienst konnte eine Lösung gefunden werden, welche die Gesundheit der Rettungskräfte in den Vordergrund stellt. So werden den betreffenden Einsatzorganisationen, konkret dem Roten Kreuz und dem Arbeiter-Samariterbund sowie der Ärztekammer Kärnten Auftragsverarbeitungsverträge angeboten, die diese bei Unterzeichnung zu Verwaltungshelfern machen.
Datenschutz bleibt gewahrt
Dabei verpflichten sich die Vertragspartner die vom Land Kärnten in Auftrag gegebenen Leistungen zu vollbringen und erhalten zum besonderen Schutz wichtige Informationen, aus denen im Einsatzfall Daten zu Infektionsfällen entnommen werden können. Dabei handelt es sich um Einzelfallentscheidungen. „Teil des Vertrages ist es, dass diese Daten nach Erbringung der Leistung gelöscht werden müssen und die Verwendung streng kontrolliert wird“, betonte Kaiser. Er und Prettner würden aber Wert darauflegen, dass jene die jetzt ihren Dienst zum Wohl der Öffentlichkeit verrichten auch speziell geschützt werden.