fbpx
Region auswählen:
Aktuell - Kärnten
SYMBOLFOTO © fotolia 136203848Kategorie

Gilt vorerst bis Ostermontag:

Bei Festen gilt laut Oster-Erlass: Familie plus fünf Personen erlaubt

Kärnten – Vor den anstehenden Osterfeierlichkeiten wurden weitere Eingrenzung vorgenommen. Der aktuelle Erlass des Gesundheitsministeriums stellt für die Zeit bis Ostermontag klar, dass Zusammenkünfte in einem Raum auf die gemeinsamen Bewohnerinnen und Bewohner des Haushalts plus fünf Personen beschränkt werden.

 1 Minuten Lesezeit (157 Wörter) | Änderung am 05.04.2020 - 09.34 Uhr

Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen werden bis Ostermontag auf nur mehr fünf Personen in einem Raum beschränkt. Davon nicht betroffen sind Personen, welche in einem gemeinsamen Haushalt leben. Diese dürfen sich zusätzlich mit bis zu fünf weiteren Personen in einem geschlossenen Raum aufhalten.

Notwendig aufgrund der anstehenden Osterfeierlichkeiten

Wie das Gesundheitsministerium in einer aktuellen Aussendung erklärt, war es aus Gesundheitssicht  gerade vor den anstehenden Osterfeierlichkeiten notwendig geworden, hier eine Eingrenzung vorzunehmen. Auch sollen vermehrt auftretende „Corona-Partys“ dadurch unterbunden werden, die gerade die Polizei vor entsprechende Herausforderungen stellen. Die Polizei erhält dadurch eine rechtliche Handhabe dagegen vorzugehen.

Anschober: “Wir dürfen jetzt nicht nachlassen”

„Die Richtung stimmt, aber wir dürfen jetzt nicht nachlassen. Gerade in den Osterfeiertagen sind wir gewöhnt, private Feste zu feiern. Heuer widerspricht dies leider unseren Zielen, wir müssen gerade in diesen kommenden Tagen sehr konsequent bleiben”,  appelliert Gesundheitsminister Anschober an die Bevölkerung