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Aktuell - Kärnten
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Es gelten Aus- und Einreise­bestimmungen

Für Pendler: Grenz­über­gang Grablach stunden­weise ge­öffnet

Grablach – Da viele Pendler den Grenzübergang Grablach nutzen und sie große Umwege hätten in Kauf nehmen müssen, ist der Grenzübergang ab Montag, dem 6. April 2020, von 5 bis 8 Uhr in der Früh und von 15 bis 18 Uhr für den Verkehr freigegeben.

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Der Grenzübergang Grablach-Homec wurde vorigen Donnerstag gänzlich für den Verkehr gesperrt. Die Teil- und Totalsperren von Grenzübergängen ist nicht nur den Grenzkontrollen an anderen Übergängen geschuldet, sondern auch, um den Verkehr zu kanalisieren.

Grenzübergang stundenweise geöffnet

Da aber viele Pendler den Übergang nutzen und sie große Umwege hätten in Kauf nehmen müssen, ist der Grenzübergang nun von 5 bis 8 Uhr in der Früh und von 15 bis 18 Uhr für den Verkehr freigegeben. Die Verkehrsfreigabe unterliegt jedoch den geltenden Aus- und Einreisebestimmungen.

14-tägige Heimquarantäne

Das bedeutet vor allem für jene, die aus Kärnten über Grablach ausreisen, um in Slowenien Tabakwaren zu kaufen, dass sie sich nach der Wiedereinreise in Kärnten zu einer 14-tägigen Heimquarantäne verpflichten müssen. Außerdem widerspricht die Ausreise zu diesem Zweck den allgemein gültigen Verordnungen.

Mögliche Grenzübertritte:

Mögliche Grenzübertritte entlang der Grenze zu Slowenien und Italien.

  • B 80 – Lavamünd: 5 bis 23 Uhr
  • L133 – Grablach: 5 bis 8 Uhr sowie 15 bis 18 Uhr
    (ab Montag, dem 6. April 2020)
  • B91 – Loibltunnel: 5 bis 21 Uhr
  • A11 – Karawankentunnel: 0 bis 24 Uhr
  • A2 – Arnoldstein: 0 bis 24 Uhr
  • B83 – Thörl‐Maglern: 7 bis 18 Uhr