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Aktuell - Kärnten
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Bis 31. Mai

Frist für Pickerl­überprüfungen wird verlängert

Kärnten – Fällige Pickerlüberprüfungen dürfen vorerst bis zum 31. Mai 2020 aufgeschoben werden, weitere Verlängerungen möglich.

 2 Minuten Lesezeit (301 Wörter)

Private Pkw und Motorräder müssen in Österreich gemäß § 57a Kraftfahrgesetz in regelmäßigen Abständen auf ihre Fahrtüchtigkeit überprüft werden. Dafür gilt ein Zeitfenster von sechs Monaten, das bei privaten Pkw, Mopeds und Motorrädern einen Monat vor dem auf der Plakette eingestanzten Termin beginnt und vier Monate nach Ablauf des Lochungsmonats endet. “Mit einem abgelaufenen Pickerl zu fahren, kann teuer kommen. Theoretisch drohen bis zu 5.000 Euro Strafe. Für Kfz-Besitzer, die derzeit die Begutachtung nicht durchführen lassen wollen, da sie nicht dringend notwendige Fahrten vermeiden möchten, stellt sich die Frage, was bei einer abgelaufenen Frist passiert, insbesondere was die Berechtigung, ein Fahrzeug zu lenken, anbelangt”, so ÖAMTC Jurist Martin Hoffer.

Aktueller Beschluss erlaubt Fristverlängerung bis 31. Mai 2020

“Wenn die Überprüfung eines Pkw, Moped oder Motorrad nach der bisher geltenden Regelung zwischen Ende März und Ende April 2020 vorgenommen werden müsste – also bei einer Lochung von November oder Dezember 2019, kann diese nun bis 31. Mai 2020 aufgeschoben werden”, erklärt Hoffer. Bei privaten Anhängern für Pkw (hier gelten andere Prüffristen) sind Lochungen mit März und April 2020 betroffen. Für die “jüngeren” Pickerl, also Pkw und Motorrad mit Lochung ab Jänner 2020 (und z. B. Anhänger ab Mai 2020) ist zumindest Hoffnung auf weitere Toleranz berechtigt, denn für diese Fallgruppe wurde im gleichen Gesetz eine Ermächtigung bzw. ein Auftrag an die Verkehrsministerin erteilt, je nach Notwendigkeit die Fristen weiter zu erstrecken. Dies wäre bis Ende Dezember 2020 möglich.

Der ÖAMTC begrüße die Beschlüsse im Nationalrat, da dies in der aktuellen Situation eine wesentliche Erleichterung für viele Fahrzeugbesitzer darstellt. Wir weisen aber darauf hin, dass die Begutachtung trotz Übergangsfrist zum ehestmöglichen Zeitpunkt erfolgen sollte. Weitere Informationen zur ÖAMTC Pickerlüberprüfung gibt es hier.