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Politik - Kärnten
Es wurde eine Strategie entwickelt, die auf klaren Prioritäten fußt und in einem Sammelgesetz Niederschlag gefunden habe.
Es wurde eine Strategie entwickelt, die auf klaren Prioritäten fußt und in einem Sammelgesetz Niederschlag gefunden habe. © LPD Kärnten/Peter Just

Historische Landtagssitzung:

Kärntner Land­tag be­schließt COVID-19-Sammel­gesetz

Kärnten – Die für den Kärntner Landtag am 9. April 2020 einberufene außerordentliche Sitzung wurde zu einer historischen Sitzung. Mit einem Sammelgesetz wurden zahlreiche Erleichterungen, Unterstützungen und gesetzliche Rahmenbedingungen beschlossen.

 2 Minuten Lesezeit (328 Wörter)

Inhaltlich wartete der Landtag heute, am 9. April 2020, mit einem Novum auf. Geschuldet war dies der aktuellen Corona-Situation. Erst am Vormittag beratschlagte der Verfassungs-Ausschuss über ein COVID-19-Sammelgesetz und am Nachmittag erfolgte der entsprechende Beschluss der 27 Gesetzesänderungen im Landtag. Mit dem Sammelgesetz werden zahlreiche Erleichterungen, Unterstützungen und gesetzliche Rahmenbedingungen beschlossen. Landeshauptmann Peter Kaiser hielt in seiner Rede im Landtag fest, dass das Land eine Strategie entwickelt habe, die auf drei klaren Prioritäten fußt und in dem Sammelgesetz Niederschlag gefunden habe. „Die Gesundheit der Menschen, die Existenzsicherung und die Aufrechterhaltung der Strukturen sind die obersten Prioritäten nicht nur für die Gegenwart, sondern auch für den Wiederaufbau nach der Corona-Krise.“

Inhalt des neuen Sammelgesetztes

Mit dem Sammelgesetz werde laut Kaiser beispielsweise sichergestellt, dass Videokonferenzen in der Landesregierung, in Aufsichtsratssitzungen und Gemeinderatssitzungen auf eine rechtliche Basis gestellt werden. Auch die Maßnahme im Dienstrecht der Landesbediensteten wird mit dem heutigen Beschluss legitimiert. Demnach ist es dem Dienstgeber, dem Land Kärnten, möglich, per einseitiger Anordnung den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Erholungsurlaub zu verordnen.

Ebenso müssen die rechtlichen Grundlagen für die Wartung von Heizungs- und Kaminanlagen geschaffen werden, weil auf Grund der Corona-Krise die gesetzlich vorgeschriebenen Kehrtermine nicht eingehalten werden können. Weiters wird im Sammelgesetz festgelegt, dass die Gemeinden die Elternbeiträge für Kinderbetreuungseinrichtungen reduzieren können. Das Land selbst zahlt die Gruppenförderungen weiter, um die Existenz der Einrichtungen zu sichern.

Außerdem beinhaltet das Sammelgesetz die Vereinfachung der Bauverhandlungen unter Wahrung sämtlicher Anrainer-Rechte, die Ausschüttung der Wohnbeihilfe und die Unterstützung der Kärntner Wirtschaft über den KWF, wenn aus irgendwelchen Gründen Bundesförderungen für Förderwerber nicht schlagend werden können.

Gruber hob starke Zusammenarbeit zwischen Bund und Land hervor

Landesrat Gruber dankte in seiner Rede der Bundesregierung für die sichere Führung durch diese Krisensituation und eine so starke Zusammenarbeit zwischen Bund und Land, wie sie schon lange nicht mehr erlebbar war.