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Verstärkte Kontrollen

Maskenpflicht: Künftig 25 Euro Geldstrafe bei Verstoß

Kärnten – Ab Ostersamstag dürfen Polizisten bei Missachtung der Maskenpflicht Organmandate ausstellen. Bei einem Verstoß soll eine Geldstrafe in Höhe von 25 Euro drohen.

 Weniger als 1 Minute Lesezeit (92 Wörter) | Änderung am 10.04.2020 - 20.34 Uhr

Wie die österreichische Tageszeitung Die Presse heute berichtete, darf die Polizei bei Verstößen gegen gewisse Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie nun auch Organmandate ausstellen. Wer in öffentlichen Verkehrsmitteln oder, ab kommenden Dienstag, in wiedereröffneten Geschäften, gegen die Maskenpflicht verstößt, dem droht eine Geldstrafe in Höhe von 25 Euro. Bei anderen Verstößen, zum Beispiel das Nichteinhalten der Ausgangsbeschränkungen oder das Betreten von gesperrten Gebieten, beträgt die Strafe 50 Euro. Diese Verordnung sei heute durch das Gesundheitsministerium erlassen worden und soll am Ostersamstag in Kraft treten.