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Wirtschaft - Kärnten
Der Saisonstart für Kärnten Card Besitzer hätte mit April erfolgen sollen. Nun wünschen sich Kunden eine Rückvergütung oder Kulanzlösung.
Der Saisonstart für Kärnten Card Besitzer hätte mit April erfolgen sollen. Nun wünschen sich Kunden eine Rückvergütung oder Kulanzlösung. © Kärnten Card / Steinthaler

Geschlossene Ausflugsziele:

Keine Kulanz­lösung für Kärnten Card Be­sitzer?

Kärnten – Warten auf eine Öffnung heißt es wohl für die tausenden Besitzer einer Kärnten Card und die IG Kärnten Card selbst. Aktuell hat lediglich ein Ausflugsziel geöffnet, wann es zu einer Öffnung der über 100 anderen Betriebe kommen soll, ist ungewiss. Laut dem Unternehmen besteht „eine Rücktritts- oder Stornomöglichkeit leider nicht“. Der Villacher Rechtsanwalt Mag. Hanno Stromberger sieht dies hingegen anders: „Für die Dauer der Schließung ist kein Entgelt zu entrichten bzw. müssten bereits geleistete Zahlungen anteilig für den Zeitraum der Schließung rückerstattet werden. Gutschriften können, müssen aber nicht akzeptiert werden“.

 6 Minuten Lesezeit (801 Wörter) | Änderung am 16.04.2020 - 12.26 Uhr

Es hätte wie jedes Jahr zu Ostern wohl ein Traumstart in die Ausflugssaison sein können, heuer machen die Corona-Krise und die damit verbundenen Ausgangssperren sowie Schließungen der Freizeiteinrichtungen und Gastronomiebetriebe den Betreibern der Kärnten Card einen Strich durch die Rechnung. Das Kärntner Erfolgsprodukt, welches mit tausenden von Kartenverkäufen vor allem bei einheimischen Familien und Gästen für Begeisterung sorgt, kann aktuell nicht genutzt werden. Wie der Website des Unternehmens zu entnehmen ist, sei aktuell lediglich ein Ausflugsziel geöffnet – bezahlt haben die Kunden hingegen bereits den vollen Tarif. Die Gültigkeit der Karte, die im Vorverkauf für Erwachsene 72,- Euro kostet, sei von 3. April bis 1. November 2020 – also für sieben Monate nutzbar. Aktuell ist aber ungewiss, wann wieder mit Öffnungen zu rechnen sei. Kärnten Card Besitzer, die bereits die Card geladen haben, möchten nun eine Kulanzlösung, denn die Karte sei in vollem Umfang nicht nutzbar und es sei fraglich, wann überhaupt eine Nutzung in voller Form machbar sei.

Keine Rücknahme, Storno oder Rückvergütung

Die Ausflugsziele, die über die Karte vermarktet werden, haben aufgrund der aktuellen Verordnungen der Bundesregierung geschlossen. Damit ist eine Nutzung der Karte bis zu einer Öffnung nicht möglich. Enttäuscht zeigen sich daher etliche Kunden, die bereits die Kärnten Card im Vorkauf angeschafft haben und um Lösungen bitten: „Bei meiner Anfrage wegen der Kärnten Card für die Saison 2020 wurde mir gesagt, dass es ihnen leidtun würde wegen Corona, aber es gibt keine Rücknahme oder Stornierung“, schreibt eine Leserin. „Ich bin nicht zufrieden mit der Antwort, denn eine Kärnten Card kostet 72,- Euro für die Saison und es gibt aktuell ja kaum Leistungen. Es ist auch nicht absehbar, dass dies so bald geschehen wird. Das ist für mich und vermutlich viele andere sehr viel Geld. Scheinbar hat es Kärnten Card nicht notwendig, hier eine Kulanz, ein Entgegenkommen oder Lösung anzustreben, so wie es sehr viele Betriebe sehr wohl machen.“

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Aktuell sei von den über 100 Ausflugszielen nur eines nutzbar: Die Villacher Alpenstraße

Aktuell sei von den über 100 Ausflugszielen nur eines nutzbar: Die Villacher Alpenstraße - © Kärnten Card / Niederstrasser

Differenzierte Rechtsmeinung

Kärnten Card GF Anton Fasching hingegen bedauert „die Unannehmlichkeiten, die mit dem Coronavirus derzeit für alle verbunden sind“. Außerdem gehe er davon aus, dass „allfällige Einschränkungen bei den Partnerbetrieben überschaubar bleiben“, sodass das breite Angebot der Kärnten Card auch im Sommer 2020 wieder genossen werden kann. Auf die Frage, ob es einen Vergütungsanspruch für die bestehenden Kartenbesitzer gäbe, antwortete man wie folgt: „Eine Rücktritts- oder Stornomöglichkeit besteht leider nicht. Laut österreichischer Bundesregierung wird Ende April für touristische Standorte die Evaluierung durchgeführt. Dann wissen wir mehr. Da aber bereits ab Mitte Mai Hotels und Gastronomie wieder öffnen dürfen, sind wir zuversichtlich, dass auch unsere Betriebe öffnen dürfen. Ob und wie wir unseren Kunden einen Bonus für die nächste Saison anbieten werden, können wir jetzt leider noch nicht sagen.“ Ohnedies sei laut Fasching in den Vorjahren im April immer nur ein Teil der Ausflugsziele offen gewesen, der Großteil startete erst mit Mai. Bis dahin heißt es wohl oder übel “Abwarten, bis klar ist, wann die Ausflugsziele wieder aufsperren können. Wir haben dies in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen klar geregelt und sind natürlich von den Öffnungszeiten der Betriebe abhängig”, schildert Fasching.

„Geleistete Zahlungen anteilig rückerstatten lassen!“

Laut dem Villacher Anwalt Mag. Hanno Stromberger sei diese Lösung für die Besitzer der Kärnten Card nicht akzeptabel: „Für viele stellt sich derzeit die Frage, ob laufende Beiträge weiterbezahlt werden müssen bzw. bereits geleistete Zahlungen zurückgefordert werden können, wenn Unternehmen wie Sport- und Freizeiteinrichtungen bzw. Ausflugsziele aufgrund behördlicher Verbote geschlossen sind und deren Leistungen daher nicht in Anspruch genommen werden können. Betroffen sind insbesondere Inhaber von Saisonkarten und Aboverträgen oder auch Besitzer der Kärnten Card“. Laut dem Villacher Rechtsanwalt trägt „aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen in solchen Fällen das Unternehmen die Preisgefahr, also das Risiko von höherer Gewalt. Rechtliche Konsequenz daraus ist, dass für die Dauer der Schließung kein Entgelt zu entrichten ist bzw. bereits geleistete Zahlungen anteilig für den Zeitraum der Schließung rückerstattet werden. Gutschriften können, müssen aber nicht akzeptiert werden“, rät der Experte. Dauern die Schließungen der Ausflugsziele daher beispielsweise bis Ende Juni, also für drei Monate an, bestünde laut dem Anwalt “ein Rückerstattungsanspruch von 3/7-tel, da die Kärnten Card für sieben Monate gültig ist.”

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Stromberger zum Thema Kärnten Card: “Bereits geleistete Zahlungen müssten anteilig für den Zeitraum der Schließung rückerstattet werden!”

Stromberger zum Thema Kärnten Card: “Bereits geleistete Zahlungen müssten anteilig für den Zeitraum der Schließung rückerstattet werden!” - © 5min.at