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Wirtschaft - Kärnten
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Rückgang von rund 50 %

Ruhe vor dem Sturm? – Auch Insolvenz­branche im „beinahe“ Stillstand

Kärnten – Seit den von der Regierung am 16. März 2020 gesetzten Anti-Corona-Maßnahmen sieht die Insolvenzwelt auch in Kärnten anders aus. Dies macht eine aktuelle Aussendung des AKV Europa deutlich.

 3 Minuten Lesezeit (427 Wörter) | Änderung am 16.04.2020 - 11.48 Uhr

Während in den ersten 11 Wochen des Jahres durchschnittlich 3 bis 4 Firmeninsolvenzen wöchentlich beim Landesgericht Klagenfurt eröffnet wurden, sind es seit Beginn der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie am 16. März 2020 durchschnittlich 1 bis 2 Neueröffnungen pro Woche (9 insgesamt seit 16. März). Das ist ein Rückgang von rund 50 %. Zirka 66 % dieser neueröffneten Verfahren gaben die Coronakrise bzw. die Anti-Corona-Maßnahmen als Insolvenzgründe an. Seit dem Maßnahmenpaket von Covid-19 ist laut AKV Europa derzeit auch in der Insolvenzbranche ein „beinahe“ Stillstand eingetreten.

Maßnahmen erschweren Insolvenzverfahren

Die getroffenen Maßnahmen der Regierung vermindern die Insolvenzeröffnungen bei den Landesgerichten vorübergehend. Sanierungsmöglichkeiten im Rahmen der Insolvenzverfahren werden seit den Maßnahmen vom 16. März 2020 für die Insolvenzverwalter schwer händelbar, da sie mit ihren insolventen Unternehmen vom Corona-Kurzarbeitsmodell ausgeschlossen sind, jedoch von den Corona-bedingten Betriebsschließungen dennoch betroffen waren.

Privatinsolvenzen auch rückläufig

Bei den Privatinsolvenzen sieht der Rückgang drastischer aus. Seit 16. März 2020 wurden 13 Schuldenregulierungsverfahren eröffnet, somit zwischen 2 bis 3 Privatinsolvenzen pro Woche, während man noch in den Wochen davor rund 12 Neueröffnungen pro Woche bei den Privatinsolvenzen in Kärnten zählte. Der Rückgang beläuft sich somit auf über 75 %. Von Gläubigerseite kann laut AKV Europa zukünftig damit gerechnet werden, dass sich die Höhe der angebotenen Zahlungsplanquoten auf ein historisches „Niedrigstniveau“ bzw. auf einstellige Quoten einpendeln wird.

Zwei Drittel der Firmen stark von Covid-19 betroffen

Die Geschäftslage der Unternehmen hat sich in kürzester Zeit massiv verschlechtert. In einer KSV1870-Blitzumfrage geben 68 % der österreichischen Unternehmen an, dass sich die Corona-Krise sehr stark oder stark auf ihr Geschäft ausgewirkt hat, 27 % davon beklagen sogar einen massiven Einschnitt. Lediglich knapp 3 % der Betriebe sind dagegen überhaupt nicht von der momentanen Situation betroffen. Im Vergleich zu einer vom KSV1870 vor der Krise durchgeführten Umfrage, als noch knapp zwei Drittel der Befragten ihre Geschäftslage positiv bewertet haben, hat sich dieser Wert mittlerweile auf 31 % halbiert.

Kann Regierung Unternehmen vor Insolvenz retten?

Inwieweit die Regierung durch die gesetzten Maßnahmen einen Großteil von Unternehmen vor einer Insolvenz retten wird können, wird sicherlich noch vom „Anlaufen der Wirtschaft“ nach den Covid-Beschränkungen abhängen. Es gilt laut AKV Europa zu bedenken, dass auch gestundete Abgaben und Verbindlichkeiten zurückgezahlt und gleichzeitig laufende öffentliche Vorschreibungen und Zahlungen beglichen werden müssen. Daher kann laut AKV Europa nicht ausgeschlossen werden, dass die Regierung weitere Maßnahmen erlassen wird, wie Stundungsverlängerung von öffentlicher Seite bis Jahresende oder länger – wie es die EU schon lange vorgibt.