fbpx
Region auswählen:
Wirtschaft - Villach
Die maximale Parkdauer von 3 Stunden gilt ab 1. Mai wieder in ganz Villach.
Die maximale Parkdauer von 3 Stunden gilt ab 1. Mai wieder in ganz Villach. © 5min

Kurzparkzonen in Villach

Parken in Villach bleibt auch im Mai gebührenfrei

Villach – Seit Mitte März muss man in Villach in den Kurzparkzonen keine Gebühren entrichten. Auch die Parkobergrenze von drei Stunden ist seither ausgesetzt. Gebührenfrei werden die Kurzparkzonen nun auch den gesamten Mai bleiben, die Parkobergrenze kommt jedoch zurück.

 1 Minuten Lesezeit (128 Wörter) | Änderung am 27.04.2020 - 11.20 Uhr

Die vorübergehenden Regelungen rund um die Villacher Kurzparkzonen sind Teil eines Corona-Hilfspakets, das von der Villacher Stadtregierung einstimmig beschlossen wurde. Da in den kommenden Tagen fast alle Betriebe wieder aufsperren dürfen, wird auch die Villacher Parkregelung schrittweise wieder an gewohnte Verhältnisse herangeführt. Für den Mai bedeutet dies für alle Villacherinnen und Villacher:

  • Es sind auch von 1. bis 31. Mai keine Parkgebühren zu bezahlen.
  • Ab 1. Mai gilt aber das Drei-Stunden-Parklimit wieder.

Parkuhren müssen wieder verwendet werden

Damit müssen ab 1. Mai wieder Parkuhren verwendet werden. Die Parkzeit wird künftig auch wieder von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Group4 kontrolliert. Diese Regelung, mit der Dauerparken verhindert werden soll, wird mit Aufklebern an allen Villacher Parkautomaten in den Sprachen Deutsch und Englisch kommuniziert.