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Aktuell - Kärnten
Zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben, soll weiterhin ein gewisser Abstand eingehalten werden.
SYMBOLFOTO Zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben, soll weiterhin ein gewisser Abstand eingehalten werden. © Stadtpresse Klagenfurt/Helge Bauer

Regierung informiert aktuell

Grünes Licht: Aus­gangs­beschränkungen enden am 1. Mai

Kärnten – Die Ausgangsbeschränkungen enden am 30. April um 24 Uhr. Mindestabstand ist nach wie vor sehr wichtig. Gastronomie und Hotels dürfen öffnen.

 3 Minuten Lesezeit (366 Wörter) | Änderung am 28.04.2020 - 14.15 Uhr

Im Rahmen einer Pressekonferenz gaben Gesundheitsminister Rudolf Anschober, Tourismusministerin Elisabeth Köstinger, Innenminister Karl Nehammer und Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck einen Ausblick für Österreich. Die Eigenverantwortung jedes einzelnen sei nun entscheidend. Die Regierung setzt auf Selbstbestimmung. Die nächsten Wochen werden eine “entscheidende Phase”.

Beschränkungen enden am 30. April, 24 Uhr

Die Zuwachsraten sind auf unter 1 Prozent gesunken. Phase 2 ist nun das schrittweise Aufsperren. Laut Anschober gab es trotz der Öffnung erster Betriebe keine negativen Veränderungen. Es gibt daher grünes Licht für die nächsten Öffnungsschritte. Dazu zählt, dass die Ausgangsbeschränkungen nicht fortgesetzt werden. Aktuell sollte man nur nach draußen gehen, um Grundbedürfnisse zu decken, hilfsbedürftige Menschen zu unterstützen, der Arbeit nachzugehen oder frische Luft zu schnappen: Mit Freitag wird diese Regelung aufgehoben. Die Bestimmungen zum Tragen von Mund-Nasenschutz bleiben aufrecht. So soll man auch weiterhin mindestens einen Meter Abstand zu Menschen halten, welche nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Dies gilt vorerst bis Ende Juni.

Gastronomie & Beherbergungsbetriebe öffnen

Ab 1. Mai werden Versammlungen bis zehn Personen möglich sein. Bei Begräbnissen sind bis zu 30 Personen erlaubt. Ende Juni gibt es eine neue Evaluierung. Mit 15. Mai öffnet die Gastronomie. Am 29. Mai folgen die Beherbergungsbetriebe. Innenminister Nehammer dankt für die Disziplin der Österreicherinnen und Österreicher: “Am Anfang gab es bis zu 1.000 Anzeigen am Tag. Jetzt nur mehr 100 bis 200 Anzeigen pro Tag in Österreich.”

Klare Regeln sind Voraussetzung für Öffnung

Tourismusministerin Elisabeth Köstinger: “Die Gastronomiebetriebe dürfen von 6 bis 23 Uhr öffnen.” Pro Tisch dürfen vier Erwachsene und die dazugehörigen Kinder sitzen. Zwischen den Gästegruppen muss ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden. Der Mindestabstand gilt nicht für Gäste, die an einem Tisch sitzen. Vor dem Besuch soll ein Tisch reserviert werden, um Warteschlangen zu vermeiden. Vorerst gibt es keine freie Sitzwahl. Es wird eine Tisch-Zuteilung im Lokal geben. Mitarbeiter, die Kontakt mit Menschen haben, müssen mit Mund-Nasen Schutz ausgestattet sein. Das gilt nicht für Lager und Küche. Da Gäste müssen am Tisch keinen Mund-Nasen Schutz tragen.

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Gesundheitsminister Rudolf Anschober informierte heute in einer Pressekonferenz über die aktuelle Corona Situation.

Gesundheitsminister Rudolf Anschober informierte heute in einer Pressekonferenz über die aktuelle Corona Situation. - © Andy Wenzel / BKA