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Wirtschaft - Kärnten
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Ab 15. Mai 2020:

Regeln in der Gastro: So läuft der Be­such jetzt ab

Kärnten – Tourismusministerin Elisabeth Köstinger informiert über die Öffnung der Gastronomie am 15. Mai 2020. Ein paar Regeln müssen beachtet werden.

 1 Minuten Lesezeit (173 Wörter) | Änderung am 28.04.2020 - 09.14 Uhr

Klare Regeln sind eine Voraussetzung für die Öffnung der Gastronomie und Beherbergungsbetriebe sein. Die Regeln werden möglichst einfach formuliert: “

  • Die Gastronomiebetriebe dürfen von 6 bis 23 Uhr geöffnet haben.
  • Pro Tisch dürfen vier Erwachsene und die dazugehörigen Kinder sitzen.
  • Zwischen den Gästegruppen muss ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden. Der Mindestabstand gilt nicht für Gäste, die an einem Tisch sitzen.
  • Vor dem Besuch soll ein Tisch reserviert werden, um Warteschlangen zu vermeiden.
  • Vorerst gibt es keine freie Sitzwahl. Es wird eine Zuteilung im Lokal geben.
  • Mitarbeiter, die Kontakt mit Menschen haben, müssen mit Mund-Nasen Schutz ausgestattet sein. Gäste müssen am Tisch keinen Mund-Nasen Schutz tragen.

Outdoor-Tierparks dürfen am 15. Mai öffnen

Beherbergungsbetriebe dürfen mit 29. Mai 2020 wieder öffnen. Die Lockerungsschritte werden im Abstand von zwei Wochen gesetzt. “So geben wir der Branche einen Monat an Planungssicherheit”, erklärt Köstinger. Auch Outdoor Tierparks dürfen am 15. Mai öffnen. Ab morgen steht eine Website zur Verfügung, wo alle Regeln übersichtlich aufgelistet werden