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Aktuell - Klagenfurt
© Montage: BMI/Gerd Pachauer / 5min.at

Privates Treffen zu viert:

Paar kassiert 300 Euro Corona-Strafe (!) in eigener Wohnung

Klagenfurt – Eine Strafverfügung, die für viele offene Fragen sorgt: Ein Paar aus Klagenfurt bekam wegen einer Übertretung nach dem COVID-19 Maßnahmengesetz, eine Strafe von jeweils 150 Euro aufgebrummt. Sie saßen im April zu viert in der eigenen Wohnung. Zu nah beieinander.

 4 Minuten Lesezeit (551 Wörter) | Änderung am 30.04.2020 - 22.08 Uhr

Alles spielte sich in einem Klagenfurter Wohnhaus ab:  “Wir saßen zu viert in der Wohnung. Ein befreundetes Ehepaar war zu Besuch. Der Abend war gemütlich und laut waren wir eigentlich nicht”, so die junge Frau. Nachbarn meldeten der Polizei jedoch eine “Corona-Party”, erzählt sie, “dann standen plötzlich Beamte vor der Tür.”

“Muss ich diese Strafe wirklich zahlen?”

“Wir alle sind davon ausgegangen, dass bis zu fünf Personen bei einem Treffen erlaubt sind”, erzählt die Klagenfurterin. “Wir haben mindestens eine halbe Stunde lang mit den Beamten diskutiert, doch sie bestanden auf die Anzeige.” Auf APA-Anfrage hat das Ministerium diese Woche klar gestellt, dass Treffen im privaten Bereich zulässig sind. Die 5 Minuten Leserin und ihr Partner haben die Strafverfügung letzte Woche vom Magistrat Klagenfurt zugestellt bekommen. Beide müssen jeweils 150 Euro bezahlen – insgesamt sind es für das Paar also 300 Euro. Die beiden Besucher leben in einem anderen Kärntner Bezirk. “Sie haben (noch) keine Strafverfügung erhalten.”

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Rechtsanwalt Mag. Hanno Stromberger im Interview rät dazu, Einspruch zu erheben.

Rechtsanwalt Mag. Hanno Stromberger im Interview rät dazu, Einspruch zu erheben. - © 5min.at

Wird die eigene Wohnung zum “Tatort”?

In der Strafverfügung heißt es auszugsweise: “… zum angeführten Zeitpunkt den angeführten öffentlichen Ort (u.a. Tatort) betreten, und gegenüber anderen Personen, bei welchen es sich auch nicht um Personen, die mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt leben gehandelt hat, dabei den Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten…”  Die Straße des angeführten “Tatortes” stimmt mit der Straße der Wohnadresse der Klagenfurterin überein.* Sie selbst bekräftigt im Interview mit 5 Minuten immer wieder, dass sich die vier in der Wohnung befanden.

Anwalt: Strafverfügung ist “rechtswidrig”

Wir fragten beim Anwalt Mag. Hanno Stromberger nach. „Treffen im privaten Bereich sind und waren nie verboten. Ein solches Verbot wäre auch ein klar rechtswidriger Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte. Betretungsverbote gab es nur für den öffentlichen Bereich mit den bekannten Ausnahmen. Da Treffen in einer Privatwohnung naturgemäß nicht an einem öffentlichen Ort stattfinden können, ist die Strafverfügung klar rechtswidrig und es sollte gegen diese unbedingt fristgerecht Einspruch erhoben werden. Die Regierung nimmt es derzeit zwar mit den Grund- und Freiheitsrechten allgemein nicht so genau, jedoch waren die unterschwelligen Behauptungen der Regierung, private Treffen seien verboten, einfach unwahr. Selbst die Polizei und die Verwaltungsstrafbehörde sind auf die Kampagne der Regierung offenbar hineingefallen. Das zeigt einmal mehr, dass man der Politik nicht alles glauben darf.  Dennoch wäre vom Magistrat Klagenfurt zu erwarten gewesen, dass dieses den Unterschied zwischen „öffentlich“ und „privat“ erkennt.“


Paar wehrt sich nun…

Das Klagenfurter Paar hat sich rechtlichen Beistand geholt: “Wir werden uns auf alle Fälle wehren. Alle bezeugen, dass wir uns in der Wohnung befunden haben”, so die 5 Minuten Leserin, welche die Strafe von insgesamt 300 Euro nicht einzahlen wird. “Wir werden Einspruch erheben.” Wie die Geschichte weitergeht, wird nun wohl ein Rechtsanwalt für die Betroffenen klären.

Magistrat Klagenfurt: “Laufendes Verfahren”

Seitens der Stadt Klagenfurt heißt es: “Zum hier geschilderten Einzelfall wird keine Stellungnahme abgegeben, da es sich um ein laufendes Verwaltungsstrafverfahren handelt.” Die Frist für den Einspruch, nicht Beschwerde, gegen die Strafverfügung endet erst am 15. Mai 2020.

*Die betreffende Strafverfügung liegt der Redaktion von 5 Minuten vor. Straße und Hausnummer stimmen überein.