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Haare belasten Verdächtigen:

Pikante Details zum Mord in Feffernitz: An­klage­­schrift liegt vor

Feffernitz – Im August 2019 wurde eine schwangere Frau aus Feffernitz tot in ihrer Badewanne gefunden. Nun liegt die Anklageschrift vor. Auf insgesamt 17 Seiten wurde nun von der Staatsanwaltschaft angeführt, aus welchem Grund der 36-Jährige schuldig sein soll. Auch neue Details kamen hier zum Vorschein.

 2 Minuten Lesezeit (340 Wörter) | Änderung am 08.05.2020 - 09.16 Uhr

Im August 2019 wurde eine schwangere Frau aus Feffernitz tot in ihrer Badewanne gefunden. Als tatverdächtig gilt seitdem der Geliebte der Ermordeten. Der 36-jährige Kärntner sitzt seit August in U-Haft. Damals bestätigte Richter Dr. Christian Liebhauser-Karl gegenüber 5 Minuten das die, dem Gericht vorliegende Indizienkette, den dringenden Tatverdacht begründet. Mehrere Gutachten, wie etwa zu den Mobiltelefon-Daten, belasten den Verdächtigen. Für den Mann gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Auf insgesamt 17 Seiten wurde nun von der Staatsanwaltschaft angeführt, aus welchem Grund der 36-Jährige schuldig sein soll.

Neue Beweise sind aufgetaucht

Unter anderem sollen Haarsträhnen den 36-Jährigen belasten. Im Zuge der Ermittlungen wurde in der Müllanlage des Hauses des Angeklagten ein Paar Turnschuhe gefunden. “Die Gerichtsmedizin Innsbruck fand darin eine Socke, auf der sich Haare befunden haben”, erklärt uns die Verteidigerin, Dr. Christine Lanschützer. In weiterer Folge sei eine Haplotypen-Untersuchung durchgeführt worden. Der Haplotyp stimmt mit dem ihres Mandanten überein. Jedoch ergänzt Lanschützer: “Diesen Haplotyp besitzen vier Prozent der männlichen Bevölkerung. Nicht nur mein Mandant. Es handelt sich hierbei nicht um eine DNA-Untersuchung.”

Mithäftling belastet den Verdächtigen

Außerdem bestätigt die Verteidigerin des Kärntners, dass ein Häftling ihren Mandanten mit einer Aussage belasten würde. Der Kärntner habe in der U-Haft mit einem Zellengenossen über Details zum Fall gesprochen. “Dieser hat die Information im weiteren Verlauf an den Häftling weitergegeben”, so Lanschützer.

“Man hat die Grundrechte meines Mandanten verletzt”

Sie würde sich für den Fall eine genaue Tatrekonstruktion wünschen. “Verschiedenste Dinge hätten überprüft werden müssen. Unter anderem eine genaue Streckenabfahrt, bei der die Rufdaten überprüft werden.” So könne herausgefunden werden, ob es eine Übereinstimmung mit den Sendern gebe. “Das ist aber nie passiert.” Sie wolle demnächst den Menschenrechtsgerichtshof miteinbeziehen. “Man hat die Grundrechte meines Mandanten verletzt. Viele Beweise wurden gar nicht erst aufgenommen.” Wann genau der Prozess rund um den Feffernitz-Mord stattfinden wird, steht aktuell noch nicht fest.