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Wirtschaft - Kärnten
Viele sind derzeit von starken Einkommensverlusten betroffen. Die GIS bietet unter bestimmten Voraussetzungen die Befreiung der GIS- und Ökostrompauschale.
Viele sind derzeit von starken Einkommensverlusten betroffen. Die GIS bietet unter bestimmten Voraussetzungen die Befreiung der GIS- und Ökostrompauschale. © pixabay.com

Jeder Euro zählt:

GIS-Gebühren trotz Job-Verlust? AK informiert über Befreiungs-Optionen

Kärnten – Bei Arbeitslosigkeit besteht aktuell die Möglichkeit von Rundfunkgebühren- und Ökostrompauschal-Befreiungen. Außerdem gibt es auch einen Zuschuss für die Telefongebühren. Darüber informiert die Arbeiterkammer am heutigen Montag, dem 4. Mai.

 2 Minuten Lesezeit (299 Wörter)

Rund 38.000 Menschen sind in Kärnten arbeitslos gemeldet. Damit einhergehend sind viele Betroffene mit Einkommensverlusten konfrontiert. Die Arbeiterkammer Kärnten, AK, weist daher heute auf die Möglichkeit von Rundfunkgebühren- und Ökostrompauschalbefreiung sowie den Zuschuss für Fernsprechentgelt bei Arbeitslosigkeit hin. „Jeder Euro zählt jetzt, um die monatlichen Zahlungen bewältigen zu können“, so AK-Präsident Günther Goach.

Goach: “Jeder Euro kann jetzt helfen”

Menschen, die während der Coronakrise von starken Einkommensverlusten aufgrund von Arbeitslosigkeit betroffen sind, sind auf jeden Euro angewiesen. Die GIS bietet unter bestimmten Voraussetzungen die Befreiung der GIS- und Ökostrompauschale sowie einen Zuschuss zum Fernsprechentgelt für Arbeitslose an. Pro Monat lassen sich damit immerhin rund 40 Euro sparen. „Bei einer Rekordarbeitslosigkeit von 38.000 Menschen in Kärnten fressen Miete, Strom und andere laufende Kosten die geringen Einkommen oder das noch zur Verfügung stehende Ersparte auf. Jeder Euro kann jetzt helfen“, bekräftigt AK-Präsident Günther Goach.

Online-Befreiungsrechner mit vorausgefülltem Antrag

Die Rundfunkgebühren für Kärnten betragen 26,03 Euro für Fernsehen und Radio sowie 7,30 Euro für eine Radiogebührenbefreiung. Die Ökostrompauschale und der Zuschuss für Fernsprechentgelte sind vom jeweiligen Anbieter abhängig. Mit dem Online-Tool www.gis.at/befreiungsrechner werden alle Anspruchsvoraussetzungen für Gebührenbefreiung oder Zuschussgewährung vorab geklärt. „Das Haushaltseinkommen darf bei einer vierköpfigen Familie 2.042,09 Euro nicht übersteigen“, erklärt AK-Konsumentenschutzexperte, Stephan Achernig. Anträge können nicht nur von Arbeitslosen, sondern auch von Gehörlosen, Mindestsicherungs-, Pensions-, Pflegegeld- und Studienbeihilfebeziehern sowie von Personen, die Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln wegen sozialer Hilfsbedürftigkeit (zum Beispiel: Rezeptgebührenbefreiung etc.) beziehen, eingereicht werden. Auch Bezieher der Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld können einen Antrag auf Gebührenbefreiung und Fernsprechentgelt-Zuschuss stellen. Der AK-Konsumentenschutz ist für weitere Informationen unter der Nummer 050 477-2000 erreichbar.