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Aktuell - Kärnten
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Ab 18. Mai

So geht es für Kärntens Musikschulen weiter

Kärnten – Wie Landeshauptmann und Bildungsreferent Peter Kaiser heute, Dienstag, mitteilt, wird der Präsenzunterricht an Kärntens Musikschulen am 18. Mai wiederaufgenommen. Dabei werden in einer ersten Unterrichtsphase ausschließlich Hauptfachunterrichte abgehalten.

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„Wenn die Erfahrungen in der ersten Unterrichtsphase positiv sind, können wir den Unterrichtsplan adaptieren und flexibel erweitern“, erklärt Kaiser. Große Ensembles, Orchester oder Chöre werden im laufenden Schuljahr jedenfalls nicht mehr aktiviert, stellt der Landeshauptmann fest.

Hygiene-Leitfaden

Um einem möglichst sicheren Ablauf des Unterrichts entsprechen zu können, wurde seitens der Bildungsabteilung ein entsprechender Hygiene-Leitfaden in Zusammenarbeit mit der Landessanitätsdirektion erarbeitet. Die strikte Einhaltung der darin enthaltenen Vorgaben ist dabei Voraussetzung für die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts.

Raumgrößen müssen beachtet werden

So sind, neben den allgemeinen Auflagen wie Abstand, Hygiene und Lüften, vor allem die Raumgrößen ein wichtiges Kriterium: Schlag-, Streich-, Tasten- und Zupfinstrumente bedürfen einer Raumgröße von mindestens 12 Quadratmeter, Blasinstrumente und Gesang jeweils 20 Quadratmeter. Für Kleingruppenunterichte wird der Raumbedarf pro zusätzlicher Person mit zusätzlichen fünf Quadratmetern für Schlag-, Streich-, Tasten- und Zupfinstrumente bzw. zusätzlichen zehn Quadratmetern für Blasinstrumente und Gesang normiert. Eine Maskenpflicht besteht für all jene Personen, die sich durch ein Schulgebäude bewegen. Während des Unterrichts wird das Tragen einer Maske empfohlen, bei Wahrung des definierten Abstandes ist dies aber nicht verpflichtend.

Prüfungen im Oktober

„Neben den Musikschuldirektionen werden selbstverständlich auch alle Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte schriftlich über die neuen Regelungen informiert“, so Kaiser.  Da Musikschülerinnen und Musikschüler grundsätzlich Jahresnoten erhalten, ist dies selbstverständlich auch heuer möglich. Übertrittsprüfungen, die jeweils am Ende einer Ausbildungsstufe vorgesehen sind, sollen im Oktober stattfinden. Schülerinnen und Schüler, die den Herbsttermin nicht wahrnehmen können, können unter Einhaltung der Auflagen im Juni geprüft werden. Für die Abschlussprüfungen, die einen öffentlichen Teil beinhalten, wird derzeit an einer Lösung gearbeitet.