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Wirtschaft - Kärnten
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Absichtserklärung mit Italien

Land übernimmt Pacht für Gailtaler Almen im Grenzgebiet

Kärnten/Italien – Ziel ist es, Rechtssicherheit für Überlandflächen bis zum Start der Almsaison- Land wird Pacht für Gailtaler Almen im Grenzgebiet übernehmen. Eine neue Verordnung soll Almbauern in Corona-Zeiten ein temporäres Überqueren der „grünen Grenze“ ermöglichen.

 3 Minuten Lesezeit (386 Wörter)

Vor mehr als 100 Jahren wurde das Kanaltal nach dem Friedensvertrag von Saint-Germain Italien zugesprochen. Die neue Grenzziehung wirkte sich auch auf sechs Gailtaler Almen aus, die seither teilweise auf italienischem Boden liegen, aber von Kärntner Almbauern bewirtschaftet werden. Konkret handelt es sich dabei um die Feistritzer, Treßdorfer, Egger, Achomitzer, Poludniger und Göriacher Alm. In der Vergangenheit gab es immer wieder Konflikte bezüglich der Nutzung dieser Überlandflächen, die teilweise durch sehr teure Pachtverträge geregelt wurde. Im Herbst 2019 gelang Agrarreferent LR Martin Gruber schließlich der Verhandlungsdurchbruch.

Land Kärnten pachtet betroffene Almen

Friaul-Julisch-Venetien hat eingewilligt, auf alle noch offenen finanziellen Forderungen gegenüber den Gailtaler Almgemeinschaften zu verzichten. Das Land Kärnten wird die betroffenen Almen von Friaul pachten und diese den Gailtaler Almgemeinschaften kostenlos zur Bewirtschaftung zur Verfügung stellen. All das wurde in einer von Friaul ausgearbeiteten und mit Rom abgestimmten Absichtserklärung – einem Memorandum of understanding – festgehalten. Sie wurde von Gruber und LH Peter Kaiser in der Regierungssitzung, heute, Dienstag unterzeichnet. Zusätzlich wurde ein Kernteam bestehend aus Almwirtschaftsvertretern und Rechtsexperten gebildet, dass sich um alle weiteren vertraglichen Grundlagen kümmern wird. „Aufgrund der Corona-Krise haben sich die Verhandlungen mit Rom etwas verzögert. Aber wir arbeiten alle intensiv daran, dass auch Italien die Vereinbarung bis zum Start der Almsaison unterzeichnet und damit endlich Rechtssicherheit für die Gailtaler Almgemeinschaften besteht“, betonte Gruber.

Neue Verordnung zur Grenzüberquerung

Rechtssicherheit für die heurige Saison ist aber nicht nur für jene sechs Almen im Gailtal von enormer Bedeutung, sondern auch für weitere in grenznahen Gebieten. Dort haben die Bauern aufgrund der derzeitigen Grenzschließungen Schwierigkeiten, ihr Vieh zu betreuen oder Reparaturarbeiten z. B. an Zäunen zu erledigen. Neben den genannten Almen handelt es sich drei weitere Almen im Grenzgebiet zu Italien (Straniger, Görtschacher und Vorderberger Alm) sowie zwei Almen, die an Slowenien grenzen (Brekova und Techma Alm). Betroffen ist auch eine italienische Alm (Uggowitzer Alm). „Das Innenministerium arbeitet bereits an einer entsprechenden Verordnung, die von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gelten soll. Diese sieht vor, dass pro Almgemeinschaft maximal acht Personen, wie z. B. Hirten, Auftreiber oder die Almobleute, die Grenze auf ihrem Gebiet überschreiten dürfen“, erklärte Gruber, der hofft, dass diese Erleichterung für die Almbauern schon in den nächsten Tagen umgesetzt wird.