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Angeklagter teilweise geständig

Wieder­betätigung: Zwei Jahre Haft für 25-jährigen Kärntner

Kärnten – Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung und schwerer Körperverletzung musste sich ein 25-jähriger Kärntner heute vor Gericht verantworten. Er wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt. 

 1 Minuten Lesezeit (152 Wörter) | Änderung am 05.05.2020 - 17.32 Uhr

Vor Gericht wurde heute, Dienstag, 5. Mai, ein 25 Jahre alter Mann aus Kärnten wegen schwerer Körperverletzung und nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu zwei Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte war zum Teil geständig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der 25-Jährige soll in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher eingewiesen werden.

Wiederbetätigung, Körperverletzung & Drohnung

Wie der ORF berichtet soll der Mann in einem Lokal in Villach die Hand zum Hitlergruß erhoben und dabei „Sieg Heil“ gerufen haben. Den Wirt des Lokals soll er außerdem mit einem Springmesser bedroht haben. Ein paar Monate später kam es dann zu einem weiteren Vorfall. Der 25-Jährige soll seinen Hund bei einer Auseinandersetzung auf seinen Gegenüber gehetzt haben. Dieser erlitt dabei tiefe Bisswunden. Wie aus dem Bericht des ORF hervorgeht, gab es gegen den Angeklagten bereits einige Vorstrafen aufgrund von Sachbeschädigung, Waffenbesitz und Weitergabe von Suchtmitteln.