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Wirtschaft - Kärnten
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Neue Verordnung:

Grenzübertritt für Almbauern mit Berechtigung erlaubt

Kärnten – Gute Nachrichten für die Kärntner Almbauern: Wie Landeshauptmann Peter Kaiser und Agrarreferent  Martin Gruber heute, Dienstag, bekannt geben, können jene Land- und Forstwirte, deren Almwirtschaftsflächen teilweise in italienisches und slowenisches Staatsgebiet reichen, ab morgen, Mittwoch, die grüne Grenze zu ihren Almen und zu ihrem Vieh überqueren.

 3 Minuten Lesezeit (472 Wörter)

Laut der Verordnung des Innenministeriums sind dann Grenzübertritte in der Zeit zwischen fünf und 21 Uhr möglich, pro Almgemeinschaft dürfen maximal acht Personen, wie z. B. Hirten, Auftreiber oder die Almobleute, die Grenze auf ihrem Gebiet überschreiten. Mitzuführen ist lediglich ein ausgefülltes Formular (siehe PDF), das u.a. bestätigt, dass der Betroffene sich weder in Quarantäne zu befinden hat, und er auch nicht aktuell an Covid19 erkrankt ist. Weiters bestätigt werden mit dem Formular, dass sich der Inhaber des Formulars der einschränkenden Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus bewusst ist sowie der Grund des Grenzübertritts.

Endlich Gewissheit

„Die betroffenen Almbauern waren verständlicherweise verunsichert und die Situation für sie mehr als unbefriedigend. Daher habe ich mich der Angelegenheit auch persönlich angenommen, und unter anderem meinem friulanischen Amtskollegen Massimiliano Fedriga die Notwendigkeit einer Lösung verdeutlicht. Umso mehr freut es mich, dass in Verhandlungen auf Beamtenebene nunmehr Rechtssicherheit hergestellt werden konnte. Damit herrscht nun für die Almbauern endlich Gewissheit und sie können ihre Almen auch auf italienischer Seite bewirtschaften“, erklärt Kaiser.

Große Erleichterung

Von einer großen Erleichterung für die betroffenen Kärntner Almgemeinschaften spricht Agrarreferent Gruber. „Die Grenzschließungen aufgrund der Coronakrise machten ihnen zu schaffen. Jetzt liegt die Lösung am Tisch und kommt kurz vor dem Start der Almsaison zur rechten Zeit. Die Bauern müssen ihre Tiere versorgen und auch davor schon wichtige Instandhaltungsmaßnahmen z.B. an Zäunen durchführen. Die Verordnung des Innenministeriums ist die Voraussetzung dafür, dass diese Arbeiten begonnen werden können“, so Gruber. Konkret davon betroffen sind neun Almen im Grenzgebiet zu Italien (Göriacher, Achomitzer, Feistritzer, Poludniger, Egger, Treßdorfer, Straniger, Görtschacher und Vorderberger Alm), zwei Almen, die an Slowenien grenzen (Brekova und Techma Alm), sowie eine italienische Alm (Uggowitzer Alm).

Grenzgänger-Regelung

Wie der Landeshauptmann erklärt habe die Präfektur von Udine klargestellt, dass Landarbeiter nach Ansicht der italienischen Behörden nicht verpflichtet sind, die Grenze an Straßenübergängen zu überqueren, und sie daher direkt über die Berggrenze zu den Weiden gelangen können. Weiters gilt: Wenn landwirtschaftliche Arbeitskräfte in Italien angestellt oder selbständig erwerbstätig sind und in Österreich leben und mindestens einmal wöchentlich nach Österreich zurückkehren, können sie als Grenzgänger eingestuft werden und haben daher bei der Einreise nach Italien keine Quarantänepflicht. Sie müssen jedoch im Falle von Kontrollen eine Selbstbescheinigung mit sich führen, in der der Grund für den Ortswechsel angegeben wird.

Formular

Das Formular ist auf der Seite der Kärntner Landesregierung unter https://katinfo.ktn.gv.at und auf jener des italienischen Außenministeriums https://www.esteri.it/mae/resource/doc/2020/05/nuovo_modello_autodichiarazione_editabile_maggio_2020.pdf zum Download bereit.