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Aktuell - Kärnten
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Für Wellness gibt es neue Regeln

Sauna: Auf Aufgüsse muss verzichtet werden

Kärnten – Auch für den Betrieb von Hallenbädern, Warmsprudelbädern (Whirlpool) sowie Saunaanlagen und Warmluft- und Dampfbäder wurden heute Auflagen veröffentlicht. Die wichtigsten Regelungen gibt es hier im Überblick.

 1 Minuten Lesezeit (219 Wörter) | Änderung am 14.05.2020 - 21.49 Uhr

Das Gesundheitsministerium hat heute die neuen Vorschriften für den Bäderbetrieb veröffentlicht. „Es handelt sich dabei im Großen und Ganzen um praktikable Richtlinien. Wir sind erleichtert, dass uns der Gesetzgeber bei einigen wichtigen Punkten, wie der vorgeschriebenen Liegefläche pro Person, entgegengekommen ist“, sagt Valentin Happe, WK-Sprecher der Kärntner Bäder. Die wichtigsten Punkte der veröffentlichten „Empfehlungen zur Wiederöffnung von Einrichtungen nach dem Bäderhygienegesetz und der Bäderhygieneverordnung“ kannst du hier nachlesen.

Indoor Regeln im Überblick

Auch für den Indoor Bereich, also für den Betrieb von Hallenbädern, Warmsprudelbädern (Whirlpool) sowie Saunaanlagen und Warmluft- und Dampfbäder, gibt es einige Vorschriften. Dabei gilt:

  • Pro Person müssen zehn Quadratmeter in Saunaanlagen sowie Warmluft- und Dampfbädern zur Verfügung stehen (außer es handelt sich um Personen aus einem gemeinsamen Haushalt).
  • An Kabinen muss draußen dranstehen, wie viele Personen maximal drinnen sein dürfen
  • Von Aufgüssen und Wedeln ist abzusehen. Die Badegäste sind darauf hinzuweisen.
  • In Whirlpools ist ebenfalls ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten.
  • Bei sämtlichen Becken und Whirlpools in Innenräumen, bei Saunaanlagen, Warmluft- und Dampfbädern ist auf eine wirksame Lüftung zu achten.
  • Zugangsbeschränkung für Hallenbäder: 10 Quadratmeter Liegefläche oder sechs Quadratmeter Wasserfläche pro Person als Bemessungskriterium.