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Zweitätiges Verfahren:

Vater soll Tochter zu Tode geschüttelt haben: Prozess wird fortgeführt

Klagenfurt – Am heutigen Montag, dem 18. Mai, wird das Verfahren um einen 27-jährigen Vater vor dem Landesgericht Klagenfurt fortgesetzt. Ihm wird vorgeworfen, seine sechs Wochen alte Tochter getötet zu haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.

 1 Minuten Lesezeit (210 Wörter)

Heute, Montag, wird das Verfahren gegen einen Kärntner am Landesgericht Klagenfurt fortgesetzt. Ihm wird zur Last gelegt, am 20. Juli 2018 in Eberndorf seine sechs Wochen alte Zwillingstochter getötet zu haben, indem er das Kind massiv geschüttelt und zusätzlich den Kopf gegen einen stumpfen, flächigen Gegenstand geschlagen haben soll.

„Shaken-Slam-Syndrom“

Der Angeklagte ist der leibliche Vater von Zwillingsmädchen. Am 20. Juli 2018 soll er von seiner Frühschicht nach Hause gekommen sein, wobei das sechs Wochen alte Mädchen weinerlich und nur schwer zu beruhigen gewesen sein soll. Während die Mutter einkaufen gegangen ist, habe der Angeklagte das nicht zu beruhigende Mädchen geschüttelt und den Säugling mit dessen Kopf auch gegen einen stumpfen, flächigen Gegenstand geschlagen. Durch diesen Schüttelvorgang habe der Säugling ein großes Kopfschwartenhämatom und eine Gehirnblutung (sogenanntes „Shaken-Slam-
Syndrom“) erlitten, was zum Tod des Säuglings geführt haben soll. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

Zweitätige Fortsetzung des Verfahrens

Sowohl am heutigen Montag als auch morgen, Dienstag, wird im Fall des Angeklagten verhandelt. Wie der ORF Kärnten berichtet, spricht das Gutachten der Verteidigung von “plötzlichem Kindestod”. Außerdem wurde ein Privatgutachten zur Klärung der Todesursache von Verteidiger Alexander Todor Kostiv in Auftrag gegeben.