fbpx
Region auswählen:
Politik - Kärnten
Die Zahl der mobilen Test-Teams des Roten Kreuzes in Kärnten soll sich zukünftig von vier auf zwei verringern.
Die Zahl der mobilen Test-Teams des Roten Kreuzes in Kärnten soll sich zukünftig von vier auf zwei verringern. © ÖRK/Helmut Klein

Experten berieten über Covid-19-Gesetzesnovelle

Zwei statt vier mobile Corona-Test-Teams: Neu­aufstellung beim Roten Kreuz

Kärnten – Wie Gesundheitsreferentin LHStv.in Beate Prettner heute, Montag, berichtet, wurde in der letzten Sitzung des Experten-Koordinationsgremiums vorrangig über die aktuelle Novelle des Epidemiegesetzes, dem 16. COVID-19-Gesetz, beraten. Mit der Novelle werde unter anderem die rechtliche Basis für die kommenden Screening-Programme gelegt. Außerdem sollen die Corona-Test-Teams des Roten Kreuzes neu aufgestellt werden.

 1 Minuten Lesezeit (225 Wörter)

„Zudem können Screenings zukünftig seitens des Landeshauptmannes, in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsministerium, angeordnet werden“, erklärt Prettner. Dies sei etwa bei der Abklärung und Feststellung von besonders betroffenen Gebieten oder Einrichtungen hilfreich. Die Screening-Ergebnisse werden in einer Datenbank – einem „Screening-Register“ – gespeichert, dabei geht es momentan um Reihentestungen in Pflege- und Behindertenheimen.

Neuaufstellung der Corona-Test-Teams

Zu einer Neuaufstellung kommt es bei den Corona-Test-Teams des Kärntner Roten Kreuzes: Statt wie bisher in vier mobilen Test-Teams und zwei stationären Teams werden in Zukunft zwei mobile Teams (Ober- und Unterkärnten) sowie ein stationäres Team in Klagenfurt für die notwendigen Testungen sorgen.

Epidemie-Ärzte als Ansprechpartner

Auch hinsichtlich der PCR-Tests gibt es Neuerungen: So können diese künftig von niedergelassenen Ärzten angeordnet werden. An der Gesundheitshotline 1450 des Bundes werden Epidemie-Ärzte als Ansprechpartner fungieren und einen Teil des Verdachtsfall-Managements sowie des Contact-Tracings erledigen. Sowohl Gesundheitshotline als auch die niedergelassenen Ärzte werden künftig Testungen beauftragen und diese den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden melden, die daraufhin weitere Maßnahmen einleiten. Derzeit werden seitens der Landessanitätsdirektion die nötigen Strukturen für das neue Vorgehen geschaffen, darauf erfolgt die Information an die Bezirkshauptmannschaften und niedergelassenen Ärzte. Erst danach wird gehandelt. „Es gilt, mit der neuen Vorgangsweise die Bezirkshauptmannschaften zu entlasten, die derzeit wieder im Normalbetrieb arbeiten müssen“, so Prettner.