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Urteil noch nicht rechtskräftig:

Freispruch in Prozess um totes Baby

Klagenfurt – Nach mehreren Vertagungen wurde am heutigen Dienstag, dem 19. Mai, ein Urteil im Mordprozess um einen 27-jährigen Kärntner gefällt. Ihm wurde zur Last gelegt, seine erst sechs Wochen alte Tochter zu Tode geschüttelt zu haben. Der Angeklagte wurde bei der heutigen Verhandlung freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 1 Minuten Lesezeit (182 Wörter)

Erst am gestrigen Montag, dem 18. Mai, wurde die Verhandlung im Mordprozess um den 27-jährigen Vater erneut vertagt. Weitere Befragungen waren am heutigen Verhandlungstag noch nötig. Wir haben berichtet. Dem 27-jährigen Kärntner wurde zur Last gelegt, am 20. Juli 2018 in Eberndorf seine erst sechs Wochen alte Tochter getötet zu haben, indem er das Kind massiv geschüttelt und zusätzlich den Kopf gegen einen stumpfen, flächigen Gegenstand geschlagen haben soll.

Freispruch für den Angeklagten

Wie mehrere Medien berichten, wurde in der heutigen Verhandlung dann endlich ein Urteil gefällt. Der Verteidiger des Familienvaters berief sich dabei unter anderem auf einen Befund, der beweise, dass die Verletzungen 32 bis 72 Stunden vor dem Tod des Kindes entstanden seien. Zu dem Zeitpunkt sei das Kind aber schon längst im Krankenhaus gewesen. Obwohl in einem Gutachten präsentiert wurde, dass die Gehirnblutungen des Kindes nicht auf ein natürliches Ereignis zurückzuführen seien, kamen die Geschworenen einstimmig zu dem Schluss, dass der Familienvater freizusprechen sei.

Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.