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Aktuell - Kärnten
Bei dieser Bank wurde ein Bankomat im November 2019 gesprengt. Mehr als 55.000 Euro wurden daraus gestohlen.
Bei dieser Bank wurde ein Bankomat im November 2019 gesprengt. Mehr als 55.000 Euro wurden daraus gestohlen. © Gailtal Journal

Urteile noch nicht rechtskräftig:

Über zwei Jahre Haft für “Bankomat­sprenger”

Klagenfurt/Gundersheim – Am heutigen Montag, dem 25. Mai, wurde am Landesgericht in Klagenfurt im Fall zweier Männer verhandelt, denen zur Last gelegt wird, im Vorjahr einen Bankomaten gesprengt zu haben. Dabei wurden beide Männer zu jeweils zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

 1 Minuten Lesezeit (172 Wörter) | Änderung am 25.05.2020 - 17.26 Uhr

Im November 2019 erschütterte eine starke Detonation die Bewohner von Gundersheim. Schnell war klar, dass bei der dortigen Dolomitenbank Osttirol-Westkärnten eine Bankomatsprengung stattgefunden hatte. Wir haben berichtet. Die anschließenden Ermittlungen führten zu zwei Männern aus Moldawien und Rumänien (26 und 29 Jahre alt). Sie sollen an der Sprengung im Novenber zumindest beteiligt gewesen sein. Wie der ORF Kärnten in einem aktuellen Medienbericht schreibt, bestritten bei der heutigen Verhandlung beide Männer die Tat.

Zwei Jahre und vier Monate Haft

Die Beweise hätten jedoch ein anderes Bild gezeigt, wie aus dem Medienbericht hervorgeht. So wurden etwa Glassplitter von der Tat in den Schuhen der Angeklagten sichergestellt und deren DNA wurde auf Zigarettenstummeln in der Nähe des Tatorts gefunden. Unter Berücksichtigung aller Beweise und Aussagen wurden die beiden Männer heute am Landesgericht Klagenfurt schuldig gesprochen. Sie beide müssen nun für zwei Jahre und vier Monate hinter Gitter. Auch die 80.000 Euro Schaden der Dolomitenbank müssen beglichen werden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.