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Leben - Kärnten
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Weitere Lockerungen:

Hotellerie, Gym und Co.: Was ist ab heute wieder ge­öffnet?

Kärnten – Mit dem heutigen 29. Mai 2020 folgt ein weiterer Lockerungsschritt bei den Covid-19 Maßnahmen. Beherbergungsbetriebe dürfen wieder öffnen. Auch Kunst- und Kultur-Veranstaltungen mit bis 100 BesucherInnen sind wieder möglich. 

 3 Minuten Lesezeit (439 Wörter)

Am heutigen Freitag, dem 29. Mai 2020, stehen zahlreiche Lockerungen im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich an. Wir haben einen Überblick für euch zusammengestellt.

Hotellerie darf öffnen

Seit heute sind Beherbergungsbetriebe wieder für die touristische Nutzung geöffnet. In enger Zusammenarbeit mit Branchenvertretern wurde die Öffnung der Beherbergungsbetriebe abgestimmt. Wichtig dabei ist, dass Gäste gegenüber anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben oder nicht zur Gästegruppe in der gemeinsamen Wohneinheit gehören, einen Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten haben. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt bei Kundenkontakt die Mund-Nasenschutz-Pflicht. Die Wellness- und Fitnessbereiche der Beherbergungsbetriebe können unter Einhaltung der Bestimmungen für Bäder benützt werden.

Veranstaltungen sind wieder möglich

Ab heute, Freitag, sind Kunst- und Kultur-Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen wieder erlaubt. Wichtig ist, dass entweder ein Meter Abstand eingehalten wird oder ein Sitzplatz zwischen Besuchern frei bleibt. Personen aus dem gemeinsamen Haushalt dürfen auch bei Veranstaltungen nebeneinandersitzen. Gleich wie in der Gastronomie wird es auch vier Erwachsenen erlaubt sein, zusammen die Veranstaltung zu besuchen und auch nebeneinander zu sitzen. Kann der Abstand von einem Meter bei Veranstaltungen nicht eingehalten werden oder wird unterschritten, ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Ab ins kühle Nass!

Freibäder, Hallenbäder und Seebäder öffnen ebenfalls mit dem heutigen 29. Mai 2020. Es gelten auch hier die Abstandsregelungen. Auch Schwimmkurse können abgehalten werden. Die Betreiber müssen die Einhaltung der Hygienemaßnahmen sicherstellen.

Lockerungen im Freizeitbereich!

Auch im Freizeitbereich kommt es zu Lockerungen: So können Freizeiteinrichtungen wie Schaustellerbetriebe, Freizeitparks, Vergnügungsparks sowie Indoorspielplätze, Paintballanlagen, Wettbüros, Automatenbetriebe, Spielhallen und Casinos, Museumsbahnen, Schaubergwerke, Ausflugsschiffe und Seil- und Zahnradbahnen ab heute öffnen. Zusätzlich dazu können wieder Schulungen und Bildungsveranstaltungen bis maximal 100 Personen stattfinden.

Ihr könnt wieder Hanteln stemmen

Auch das Trainieren in Fitnessstudios ist seit heute wieder möglich sein. Sporteln darf man dann aber nur, wenn man ausreichend Abstand hält. Für Besucher von Fitnessstudios ist es erforderlich, zukünftig zwei Meter Abstand beim Trainieren zu halten. Ein Mund-Nasen-Schutz ist beim Sport nicht verpflichtend. Allerdings muss er beim Betreten, Verlassen und in der Garderobe getragen werden. Mitarbeiter müssen Mund-Nasenschutz durchgehend tragen. Seitens des Bunds ist keine Personenbeschränkung vorgesehen.

Film ab!

Auch Kinos dürfen wieder öffnen. Ab heute, Freitag, sind Filmvorführungen unter Einhaltung vorgegebener Sicherheitsbeschränkungen wieder möglich. Weiters gelten dieselben Regelungen, wie bei Kunst- und Kultur-Veranstaltungen. Anfangs sind bis zu 100 Personen erlaubt. Jedoch kam dieser Lockerungsschritt überraschend für die Kinobetreiber, weshalb viele den Kinobetrieb erst später wieder aufnehmen können. Wie das Cineplexx ankündigt, wird es voraussichtlich ab 1. Juli wieder losgehen.