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Wirtschaft - Kärnten
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Team Kärnten/Köfer:

,,Corona-Krise erfordert Änderung des Buschen­schankgesetzes”

Kärnten – Neben den klassischen Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben leiden auch Kärntens Buschenschenken aufgrund der Corona-Krise unter teilweise höchst dramatischen Umsatzeinbußen. Team Kärnten-Chef Gerhard Köfer fordert nun eine Adaptierung des Kärntner Buschenschankgesetzes, um den Betrieben mehr Flexibilität zu ermöglichen.

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„Das Gesetz regelt die zeitliche Ausübungsmöglichkeit des Buschenschankrechtes sowie den Abstand zwischen den Ausschankzeiten. Zwischen der Beendigung und dem Wiederbeginn des jeweiligen Ausschanks muss ein Zeitraum von mindestens zehn Tagen liegen. Diese Bestimmung sorgt heuer für große Probleme, da Betriebe gleich nach der Wiederöffnung wieder schließen müssen und das in einer Zeit, in der der Tourismus langsam wieder anläuft und Umsätze erzielt werden können”, so Köfer.

Das Gesetz solle geändert werden

Köfer regt daher eine Novellierung des Gesetzes an: „Die Landesregierung soll einen entsprechenden Gesetzesvorschlag erstellen, der den Betrieben das Leben erleichtert und die strengen zeitlichen Bestimmungen und Begrenzungen für heuer aufhebt”. Die Buschenschenken seien für Kärntens Tourismus aber auch für die einheimische Bevölkerung von großer Bedeutung und müssten in dieser schwierigen Phase unterstützt werden.

,,Eine Gesetzesänderung ist ein notwendiger erster Schritt, den die Politik im Sinne der Betriebe setzen muss. Die Rahmenbedingungen für die Ausschankzeiten müssen angepasst und es so den Buschenkschenken ermöglicht werden, Einkommensverluste bestmöglich zu kompensieren. Es geht auch um den Schutz eines Kulturguts”, meint Köfer abschließend.

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