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Aktuell - Kärnten
Die 10m²-Regelung wurde aufgehoben.
SYMBOLFOTO Die 10m²-Regelung wurde aufgehoben. © KK

Die Maskenpflicht gilt dennoch

Quadratmeter­beschränkung für Geschäfte gestrichen

Kärnten – Die seit Anfang Mai geltende Quadratmeterbeschränkung für Geschäfte und Museen ist seit heute, Samstag den 30. Mai 2020, Geschichte. Gesundheitsminister Rudolf Anschober hat aus der "Covid-19-Lockerungsverordnung" die bisherige Regelung entfernt, wonach in Kundenbereichen pro zehn Quadratmeter nur eine Person zugelassen werden durfte. Weiterhin gilt aber die Pflicht, Abstand zu halten und eine Maske zu tragen.

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Die nun gestrichene Zehn-Quadratmeter-Regel galt bisher in Kundenbereichen von Betriebsstätten, also etwa Handel und Dienstleistungen, sowie für die Besucherbereiche in Museen und Ausstellungen. Ebenfalls gestrichen wurde mit der Freitagnacht veröffentlichten Novelle die Maskenpflicht für Kundenbereiche im Freien – also etwa Gartencenter. Für die Gastronomie gelten weiterhin eigene Regeln.

Autokinos dürfen aufsperren

Wie angekündigt fixiert hat Anschober zudem, dass Autokinos auch dann aufsperren dürfen, wenn mehr als 100 Personen anwesend sind. Grundsätzlich gilt für Veranstaltungen eine Obergrenze von 100 Personen, die erst ab Juli erhöht wird. Davon ausgenommen sind neben Demonstrationen, privaten Veranstaltungen sowie politischen Veranstaltungen und Betriebsversammlungen nun auch “Betretungen von Theatern, Konzertsälen und -arenen, Kinos, Varietees und Kabaretts, die mit mehrspurigen Kraftfahrzeugen erfolgen”.

Wirtschaftskammer begrüßte die Abschaffung

Die Wirtschaftskammer begrüßte die Abschaffung der Zehn-Quadratmeter-Beschränkung für Kundenbereiche, forderte aber mehr “Planungssicherheit” für die Betriebe. “Daher brauchen wir dringend für alle jene Bereiche, wo noch Unklarheit herrscht, etwa für die Messe- und Großveranstaltungen, jetzt fixe Öffnungstermine”, so Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer (ÖVP).

Maskenpflicht gilt weiterhin

Ab Mitte Juni soll die Maskenpflicht nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Gesundheitsbereich sowie bei bestimmten Dienstleistungen gelten. Auch Mitarbeiter in der Gastronomie sollen weiter Masken tragen. In der “Lockerungsverordnung” wurde diese am Freitag von der Regierung angekündigte Änderung aber noch nicht fixiert.

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