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Bienenseuchengesetz

Sperre verordnet: Verdacht auf Bösartige Faulbrut bei Honigbienen

Leifling/Illmitzen – Die Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt gab gestern eine Verordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung von Bösartiger Faulbrut (Amerikanische Faulbrut) der Honigbienen bekannt. Betroffen ist das Gebiet rund um Leifling/Illmitzen. 

 1 Minuten Lesezeit (228 Wörter) | Änderung am 31.05.2020 - 15.53 Uhr

“Bei Bienenvölkern innerhalb der betroffenen Zone ist der Verdacht auf das Bestehen von Bösartiger Faulbrut (Amerikanischer Faulbrut) der Honigbienen im Sinne des § 4 des Bienenseuchengesetzes gegeben”, teilt die Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt mit. Zum betroffenen Bereich zählt das Gebiet rund um Leifling/Illmitzen. Hier kann man den genauen Lageplan der betroffenen Zone ansehen.

So müssen Betroffene vorgehen

Die Verordnung der Bezrikshauptmannschaft Völkermarkt sieht folgende Masßnahmen vor.

Verordnung

  • Bienenvölker dürfen aus der Zone nicht ausgebracht und nur mit Bewilligung der Behörde n die Zone eingebracht werden.
  • Die zuständige Gemeinde hat Anzahl und Standort der Bienenvölker in der Sperrzone zu erheben und die Bienenhalter unverzüglich der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt, Veterinäramt, Telefon: 050536/65552, Fax: 050536/65511 oder per E-Mail: [email protected], zu melden.
  • Der Besitzer ist verpflichtet, den Organen der Behörde (z.B. Bienenseuchensachverständigen) Zutritt zum Bienenstand zu gestatten, die Entnahme von Untersuchungsmaterial zu dulden und die für die Maßgabe nach diesem Bundesgesetz erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
  • Der Besitzer hat die von der Bezirkshauptmannschaft angeordneten Bekämpfungsmaßnahmen auf seine Kosten durchzuführen. Kommt er einer solchen Anordnung nicht nach, so werden die Maßnahmen auf Kosten des Besitzers vorgenommen.

Bei Missachten drohen Strafen

Wer gegen die Verordnung verstößt muss laut der Bezirkshauptmannschaft mit einer Geldstrafe von bis zu  4.360,00 Euro rechnen.