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Leben - Klagenfurt
© KK

Keine Maskenpflicht im Handel

Viel los in den City Arkaden: “Ohne Maske macht der Einkauf mehr Spaß”

Klagenfurt – Ab heute, 15. Juni, wurde die Maskenpflicht in ganz Österreich zum Großteil aufgehoben. Auch im Einzelhandel ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nun nicht mehr verpflichtend. Dies scheint die Klagenfurter zum Einkauf zu animieren. In den City Arkaden war heute so einiges los. 

 2 Minuten Lesezeit (290 Wörter)

Seit dem heutigen Montag ist ein Gesichtsschutz beim Einkaufen nicht mehr verpflichtend. Wie ein Lokalaugenschein in den City Arkaden zeigt, animiert das die Klagenfurterinnen und Klagenfurter zum Shoppen. “Ohne Maske macht das Einkaufen einfach viel mehr Spaß”, erzählt uns eine junge Klagenfurterin vor Ort.

“Mehr los als sonst”

Der Ansturm scheint heute stärker als in den letzten Tagen gewesen zu sein. Volle Parkplätze und Geschäfte waren heute beim Einkaufszentrum zu sehen. “Es war deutlich mehr los als an den Wochen zuvor”, bestätigt auch eine Verkäuferin. Sie selbst empfindet das Arbeiten ohne Maske als “äußerst angenehm” und ist froh über die Lockerung.

Abstand wird weiterhin eingehalten

Obwohl es nicht mehr verpflichtend ist, beim Einkaufen einen Mund-Nasenschutz zu tragen, müsse trotzdem der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden. Das Land Kärnten appelliert dabei an die Eigenverantwortung der Kärntnerinnen und Kärntner. Wo es zu eng wird, wo es in der jeweiligen Situation Sinn macht und wo man sich mit Mund-Nasen-Schutz sicherer fühlt, solle er in Eigenverantwortung weiterhin getragen werden. In den City Arkaden hielten sich die Besucherinnen und Besucher vorbildlich an den Anstand. In diesen Bereichen ist der Mund-Nasen-Schutz ebenfalls nicht mehr verpflichtend:

Mund-Nasen-Schutz-Pflicht entfällt ab 15. Juni

  • Für KundInnen und MitarbeiterInnen im Kundenbereich (z.B. Einzelhandel)
  • Für BesucherInnen von Museen, Ausstellungen, Bibliotheken, Archiven
  • Bei Dienstleistungen, wenn 1-Meter-Abstand eingehalten wird
  • Bei Fahrgemeinschaften (z.B. Auto-Fahrten mit Freunden), aber pro Sitzreihe nur zwei Personen.
  • Für KundInnen in der Gastronomie
  • Für MitarbeiterInnen und Gäste in Beherbergungsbetrieben
  • Bei der außerschulischen Jugenderziehung/Jugendarbeit und bei betreuten Ferienlagern (mit Präventionskonzept, inklusive Gliederung in Kleingruppen von maximal 20 Personen)
  • Bei der Religionsausübung