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Politik - Kärnten
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Um 3,6 Prozent

Heizkostenzu­schuss: Kärn­ten er­höht Ein­kom­mens­höchst­grenze

Kärnten – Rund 19.000 Kärntnerinnen und Kärntner profitieren jedes Jahr vom Heizkostenzuschuss, den Land und Gemeinden auszahlen. 2,88 Millionen Euro wurden im Vorjahr ausgeschüttet. In der heutigen Regierungssitzung hat Sozialreferentin LHStv.in Beate Prettner die jährliche Valorisierung vorgelegt.

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In der heutigen Regierungssitzung, am Dienstag, dem 16. Juni 2020, wurde die jährliche Valorisierung für den Heizkostenzuschuss vorgelegt. Sie beträgt 3,6 Prozent sowohl für den kleinen wie für den großen Zuschuss, aber auch für das sogenannte „Pensionistenmodell“ „Kärnten liegt bei der Höhe des Zuschusses österreichweit gesehen an dritter Stelle. Trotzdem haben wir die Einkommensgrenzen weiter angepasst“, betonte die Sozialreferentin nach der Regierungssitzung.

Neu festgesetzte Einkommensgrenze

Um den großen Heizkostenzuschuss (180 Euro) zu erhalten, können Alleinstehende und Alleinverdienende über ein monatliches Nettoeinkommen von 920 Euro verfügen. Für Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen beträgt die Einkommensgrenze 1.380 Euro. Für den kleinen Heizzuschuss (110 Euro) wurden die Einkommensgrenzen mit 1.140 Euro bzw. mit 1.570 Euro festgesetzt. Die für alleinstehende Pensionisten neu festgesetzte Einkommensgrenze liegt zur Gewährung des großen Heizkostenzuschusses bei 1.040 Euro.

Anträge ab 1. Oktober 2020

Anträge für den Zuschuss können ab 1. Oktober 2020 bis 26. Februar 2021 bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde eingebracht werden. Um etwaigen Missverständnissen vorzubeugen, stellte Prettner klar: „Sollte es mit dem Jahreswechsel eine Einkommenserhöhung geben, zählt trotzdem das Einkommen des Jahres 2020.“