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Aktuell - Kärnten
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Urteil soll heute gefällt werden

Mord an Schwangerer: Schuldig oder nicht?

Klagenfurt – Bereits am gestrigen Donnerstag begann der Prozess gegen einen 36-jährigen Kärntner. Er steht unter Verdacht, im August letzten Jahres seine schwangere Geliebte umgebracht zu haben. Der Angeklagte bekannte sich vor den Geschworenen als "nicht schuldig". Der Prozess wird am heutigen Freitag fortgeführt. Heute soll die Schuldfrage endgültig geklärt werden und ein Urteil folgen.

 3 Minuten Lesezeit (373 Wörter) | Änderung am 19.06.2020 - 07.59 Uhr

Gegen 9 Uhr startete gestern am 18. Juni, die Strafverhandlung gegen den 36-jährigen Tatverdächtigen. Ihm wird zur Last gelegt, seine schwangere Geliebte im August des vergangenen Jahres umgebracht zu haben. Er soll auf sie eingeschlagen und ihr tödliche Verletzungen an Kopf und Brust zugefügt haben. Anschließend soll er das Opfer in die Badewanne gezerrt haben, um Spuren zu beseitigen. Seit August 2019 befindet sich der Angeklagte deshalb in Untersuchungshaft. Verteidigt wird der Kärntner von den Anwälten Manfred Arbacher-Stöger und Christine Lanschützer. Zum Richter wurde Dr. Christian Liebhauser-Karl bestimmt. Der Tatverdächtige hat zu Beginn der Verhandlung auf “nicht schuldig” plädiert.

Indizien gegen den Angeklagten

Im Zuge des gestrigen Prozesses hat Staatsanwältin Tanja Wohlgemuth erläutert, dass der Angeklagte bereits vor dem Mordopfer eine Affäre mit einer Kollegin gehabt habe. Auch diese Geliebte sei schwanger geworden. Der Verdächtige soll auch der Kollegin daraufhin schwer gedroht haben. Den Angeklagten belasten außerdem Mobiltelefon-Daten sowie die Aussagen zweier Zeugen. So soll er kurz nach dem Tatzeitpunkt in der Nähe des Tatortes telefoniert haben. Dies wurde über einen Funkmasten in der Nähe des Tatortes registriert. Außerdem soll es Personenbeschreibungen von zwei Zeugen geben, die auf den Angeklagten passen. Auch eine DNA-Spur des Kärntners soll am T-Shirt des Mordopfers gefunden worden sein. Im Zuge der Ermittlungen wurde außerdem in der Müllanlage des Hauses des Angeklagten ein Paar Turnschuhe gefunden. Diese sollen mit den Spuren am Tatort übereinstimmen. Der Angeklagte soll einem Mithäftling den Mord sogar gestanden haben.

Beweislage sei “nicht klar”

Die Beweislage sei laut Manfred Arbacher-Stöger, dem Verteidiger des Angeklagten, “nicht klar.” So würden die Täterbeschreibungen nicht zu seinem Mandaten passen. Außerdem würde auch die DNA-Spur, die beim Mordopfer gefunden wurde, nicht zum Angeklagten passen. „Ja, in der Ehe war er ein Schwein“, so die Aussage des Verteidigers. “Das reiche aber nicht zur Verurteilung als Mörder.” Ein Zeuge könne den Angeklagten außerdem nicht eindeutig identifizieren.

Prozess wird fortgeführt

Gestern wurde der Prozess gegen 15 Uhr vorerst beendet. Heute, am Freitag, den 19. Juni, wird die Verhandlung um 9 Uhr fortgesetzt. Bei der Verhandlung heute wird auch ein Urteil erwartet.

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