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Bub verstarb:

Holzfigur fiel auf 5-Jährigen: Fort­führung des Pro­zess

Klagenfurt – Im August 2017 kam es zu einem dramatischen Vorfall auf der Gerlitzen. Ein 5-jähriger Bub verstarb, nachdem eine rund 80 Kilo schwere Holzfigur auf ihn gefallen war. Später wurde festgestellt, dass die Figur ohne entsprechende Sicherungsmaßnahmen aufgestellt worden war. Am heutigen Donnerstag, dem 2. Juli 2020, wird der Prozess fortgesetzt. 

 1 Minuten Lesezeit (217 Wörter)

Der schreckliche Vorfall auf der Gerlitzen ereignete sich bereits im Sommer 2017. Ein 5-jähriger Bub verstarb, nachdem eine rund 80 Kilo schwere Holzfigur auf ihn gefallen war. Später wurde festgestellt, dass die Figur ohne entsprechende Sicherungsmaßnahmen aufgestellt worden war. 5 Minuten hat berichtet. Am heutigen Donnerstag, dem 2. Juli 2020, wird der Prozess gegen die drei Männer fortgesetzt. Zur Richterin wurde Mag. Sabine Roßmann bestimmt.

Holzfigur ohne Sicherungsmaßnahmen aufgestellt

Zwei der Männer wird zur Last gelegt, den Tod des Kindes zu verantworten zu haben. Einem weiteren Erwachsenen wird das Vergehen der fahrlässigen Gemeingefährdung zur Last gelegt, da er als Eigentümer der Holzfigur und Obmann einer Agrargemeinschaft ohne entsprechende Sicherungsmaßnahmen eine Holzfigur aufgestellt habe. Dadurch habe er fahrlässig eine Gefahr für Leib und Leben von mehr als zehn Personen herbeigeführt. Zudem legt die Staatsanwaltschaft Klagenfurt der Agrargemeinschaft als Verband zur Last, für die von ihren Entscheidungsträgern verübten Straftaten verantwortlich zu sein. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Angeklagte schieben sich gegenseitig die Schuld zu

Wie der ORF berichtet, haben sich die drei Männer bereits bei der ersten Verhandlung vor rund einem Jahr gegenseitig die Verantwortung für den Vorfall auf der Gerlitzen zugeschoben. Auch die Vertreter der Agrargemeinschaft wollten nichts mit der Tragödie zu tun haben.