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Wirtschaft - Kärnten
AK-Rechtsschutzbilanz 2019 (Günther Goach)
AK-Rechtsschutzbilanz 2019 (Günther Goach) © Helge Bauer, AK Kärnten

AK-Goach fordert mehr Gerechtigkeit und faire Behandlung 

AK fordert bessere Bedingungen für Arbeitnehmer

Kärnten – AK-Präsident Günther Goach formulierte im Rahmen der Rechtsschutzbilanz aktuelle Forderungen der Arbeitnehmerseite. Schon vor der Corona-Pandemie sollen Arbeit und Freizeit durch überlange und belastend gestaltete Arbeitszeiten verschwommen gewesen sein.

 2 Minuten Lesezeit (266 Wörter) | Änderung am 02.07.2020 - 17.22 Uhr

Während der Corona-Krise verlagerte sich die Arbeit in vielen Bereichen auf die eigenen vier Wände (Homeoffice) mit dem Ergebnis, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie noch viele Hürden vor sich habe. Der anhaltende Druck in der Arbeitswelt sei trotz COVID-19-Lockdowns nicht weniger geworden. ,,Welche veränderten Arbeits- und gesetzliche Rahmenbedingungen werden folgen? Wie viele davon gelten noch als „vorübergehend“ und sind nicht rechtsgültig? Es braucht mehr Gerechtigkeit im Berufsleben. Die AK ist Anlaufstelle für alle, die Ungerechtigkeit erfahren“, betont AK-Präsident Günther Goach.

Die Arbeiterkammer Kärnten fordert für mehr Gerechtigkeit daher:

  • eine seriöse Diskussion über Arbeitszeitmodelle und klare rechtliche Regelungen für das Arbeiten von zu Hause – Homeoffice benötigt gesetzliche Rahmenbedingungen.
  • eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Arbeit erledigen und zugleich Kinder zu Hause zu unterrichten ist mehr als nur eine Herausforderung.
  • eine Erhöhung der Nettoersatzrate bei Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung auf 70 Prozent.
  • leichtere und schnellere Erreichbarkeit der 6. Urlaubswoche als ersten Schritt zu Arbeitszeitverkürzung. Beispiel Bau: Bauarbeiter haben bereits nach 20 Arbeitsjahren statt wie bisher 25 Jahren Anspruch auf eine sechste Urlaubswoche.
  • mehr Personal für das Arbeitsinspektorat und die Finanzpolizei, um verstärkt die korrekte Umsetzung der Kurzarbeit zu kontrollieren.
  • Ein Kündigungsschutz für Arbeitnehmer im Krankenstand ist gefordert, unabhängig davon, ob dieser durch eine Krankheit oder aufgrund eines Arbeitsunfalls verursacht wurde.
  • eine einheitliche Altersteilzeitregelung für das kontinuierliche oder Blockzeit-Modell
  • nach 45 Arbeitsjahren abschlagsfrei in Pension zu gehen, denn wer 45 Jahre oder mehr bis zu seinem 62. Geburtstag gearbeitet hat, hat es sich verdient, abschlagsfrei in Pension zu gehen.