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Aktuell - Kärnten
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Angeklagter war geständig

Amtsmissbrauch: Polizist zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt

Kärnten – Ein Kärntner Polizist musste sich heute vor Gericht wegen Missbrauchs der Amtsgewalt verantworten. Ihm wurde unter anderem vorgeworfen, Suchtgifte und weitere Gegenstände nicht ordnungsgemäß verwart und Verfahren selbstständig eingestellt zu haben. Der Angeklagte war geständig, er wurde laut Medienberichten zu einer Geldstrafe und vier Monaten bedingter Haft verurteilt. 

 1 Minuten Lesezeit (126 Wörter)

Einem 60-jährigen Kärntner Polizisten wurde von der Staatsanwaltschaft Graz das Verbrechen des Missbrauchs der Amtsgewalt zur Last gelegt. So soll der Angeklagte in mehreren Fällen sichergestellte Suchtgifte, Urkunden und weitere Gegenstände nicht ordnungsgemäß verwahrt, vernichtet oder einer Suchtmitteluntersuchung durch das Landeskriminalamt Kärnten zugeführt zu haben.

Verfahren selbst beendet

Auch soll der Angeklagte ohne rechtliche Grundlage, Aktenvorgänge storniert und als erledigt vermerkt zu haben. Heute, 8. Juli, musste sich der Polizist deshalb am Landesgericht Klagenfurt verantworten.

Vier Monate bedingte Haft & Geldstrafe

Laut Medienberichten zeigte sich der Angeklagte geständig. Er habe gesundheitliche Probleme gehabt und sei überfordert gewesen. Der 60-Jährige wurde zu vier Monaten bedingter Haft sowie einer Geldstrafe von insgesamt 2160 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig