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Aktuell - Kärnten
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Neue Corona-Maßnahmen

Hier gilt ab morgen wieder Maskenpflicht in Kärnten

Kärnten – Wie gestern bekannt wurde, wird in Kärntner Tourismus-Hotspots eine zeitlich und örtlich begrenzte Maskenpflicht eingeführt. Diese tritt am morgigen Freitag, 10. Juli, in Kraft.

 2 Minuten Lesezeit (328 Wörter) | Änderung am 09.07.2020 - 18.09 Uhr

Um in Kärntens Tourismusorten die Sicherheits- und Hygieneregeln zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus zu verstärken, hat sich gestern, Mittwoch, die Landesregierung mit den Bezirkshauptmannschaften, der Wirtschaft und den Tourismusgemeinden auf eine zeitlich und örtlich begrenzte Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes geeinigt. Sie tritt morgen, Freitag, in Kraft und wird an bestimmten öffentlichen Orten täglich von 21 bis 2 Uhr gelten.

In Villach-Land

Die Bezirkshauptmannschaft Villach-Land hat die Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes für öffentliche Orte in der Marktgemeinde Velden am Wörther See verordnet. Konkret betroffen sind – jeweils einschließlich der begleitenden Geh- und Radwege, Plätze, ausgewiesenen Begegnungszonen und Parkplätze, folgende Bereiche:

  • die B 83 Kärntner Straße von der Einfahrt der dortigen Billa-Filiale aus Richtung Klagenfurt kommend bis unmittelbar nach der Einfahrt zum öffentlichen Parkplatz der Postfiliale Velden einschließlich Karawankenplatz.
  • die L 52 Rosegger Straße von der Kreuzung Wahlisstraße aus Richtung Selpritsch kommend bis zur Kreuzung B 83 Kärntner Straße einschließlich Karawankenplatz und Wahlisstraße
  • der Seecorso von der Kreuzung L 52 Rosegger Straße bis Augsdorfer Straße und weiter bis nach dem Areal „SOL Beachclub Velden“ im Bereich der östlichen Ausfahrt Parkplatz „Hotel Parks Velden“ in den Seecorso einschließlich dem Strandpark
  • die Seepromenade von der Kreuzung B 83 bis zum Cafe Sternad (Einmündung Wahlisstraße) einschließlich Kurpark.

In Klagenfurt-Land

Die Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt-Land verordnete die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für folgende in der Gemeinde Pörtschach am Wörther See gelegenen öffentliche Orte, inklusive der begleitenden Geh- und Radwege und Parkplätze: Monte-Carlo-Platz, Strandpromenade, Blumenpromenade bis Promenadenbad.

Weiters gilt die Mund-Nasen-Schutz- Pflicht in der Gemeinde Krumpendorf am Wörther See für den Bereich inklusive der begleitenden Geh- und Radwege und Parkplätze für die Bundesstraße B83 zwischen Straßenkilometer 313,3 und 313,5.

In Völkermarkt

Am Klopeiner See (Bezirk Völkermarkt) ist die Verpflichtung von Mund- Nasenschutz für das Ortszentrum von St. Kanzian, die Seepromenade und Wege im Nahbereich des Sees verordnet.