Für rasche Hilfe
Gemeindehaushalts- und Regionalfondsgesetz wird geändert
Kärnten – Um den Kommunen diese notwendigen Unterstützungen schnellstmöglich zukommen lassen zu können, wurden nun die Änderung des Gemeindehaushalts- und Regionalfondsgesetzes per Umlaufbeschluss in der Kärntner Landesregierung abgesegnet.
Österreichs Städte und Gemeinden stehen, ausgelöst durch die Coronakrise, vor großen finanziellen Herausforderungen. Während die Höhe der Ausgaben stabil bleibt oder sogar steigt, sind massive Einbrüche im Bereich der Kommunalsteuer, den Ertragsanteilen, sowie bei diversen Abgaben und Gebühren bittere Realität.
250 Millionen Euro Hilfspaket
Gemeindereferent Landesrat Daniel Fellner hat gemeinsam mit Experten umgehend ein insgesamt 250 Millionen Euro schweres Paket Hilfspaket für die Gemeinden erarbeitet. Dieses sieht unter anderem vor, das Gemeindehaushaltsgesetz dahingehend zu ändern, dass der Kassenkreditrahmen erhöht wird. Ebenso wird die Aufnahme von inneren Darlehen erleichtert. Ebenfalls geändert wird das Regionalfondsgesetz, um über dieses Instrument mit kurzfristigen Darlehen die Liquidität für die Gemeinden zu gewährleisten. Diese Mittel aus dem Regionalfonds werden zinsenlos zur Verfügung gestellt. Fellner: „Das trägt unter anderem dazu bei, dass einige Gemeinden konjunkturbelebende Maßnahmen und Investitionen tätigen können“.
Gesetzesänderung notwendig
Um den Kommunen diese notwendigen Unterstützungen schnellstmöglich zukommen lassen zu können, wurden nun die Änderung des Gemeindehaushalts- und Regionalfondsgesetzes per Umlaufbeschluss in der Kärntner Landesregierung abgesegnet. Der Beschluss im Kärntner Landtag ist für Juli geplant.