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Telefonieren wird teurer, zumindest für Kunden der Mobilfunknetzbetreiber Drei und A1.
Telefonieren wird teurer, zumindest für Kunden der Mobilfunknetzbetreiber Drei und A1. © pixabay.com

Achtung:

Mobilfunkanbieter A1 und Drei erhöhen ihre Preise

Kärnten – Der Mobilfunknetzbetreiber Drei hat bereits am 9. Juli einige Gebühren für Neu- und Bestandskunden erhöht. Auch Telekomanbieter A1 erhöht die Tarife ab 1. September.

 2 Minuten Lesezeit (262 Wörter)

Der Mobilfunknetzbetreiber A1 erhöht einige seiner Tarife. Ab 1. September 2020 wird die nachteilige Vertragsänderung in Kraft treten, betroffene Kunden werden per Brief informiert. Da es sich um keine reguläre Indexanpassung handelt, habt ihr das Recht auf eine Sonderkündigung, unabhängig davon, wie lange euer Vertrag gegangen wäre. Drei hat einige seiner Gebühren für Neu- und Bestandskunden bereits am 9. Juli erhöht, hier besteht aber kein Sonderkündigungsrecht.

Preiserhöhung A1

Bei folgenden Tarifen kommt es ab 1. September zu einer Erhöhung:

Die Festnetztarife Tik Tak Privat sowie A1 Festnetz Standart werden auf 24,90 Euro erhöht. Auch das Festnetz Plus wird auf 22,90 Euro erhöht. Bei den Mobiltarifen B.free Talk, B.free S, B.free M, A1 Pur SIM Pur, A1 Easy-SIM S, A1 Easy-SIM M, A1 Easy-SIM Xcite, A1 Go! S SIM Pur, kommt es zu einer Preissteigerung. Per Brief werdet ihr informiert sollte euer Tarif steigen und könnt dann bis 31. August kostenlos kündigen. Solltet ihr euren Vertrag dennoch behalten wollen, erhaltet ihr von A1 einen Treuebonus.

Gebührenerhöhung bei Drei

Auch bei Drei wurden die Gebühren erhöht:

  • Servicepauschale für Neukunden: 27 statt 25 Euro pro Jahr
  • Aktivierungsgebühr für Neukunden: 69,90 statt 69,00 Euro
  • Verrechnung Urheberrechtsabgabe: Drei Euro pro Handy
  • Gebühr bei Vertragsverlängerung mit neuem Handy: 19,90 Euro

Servicepauschale, sowie Aktivierungsgebühr betreffen nur Neukunden, während die anderen beiden auch Bestandskunden treffen. Bei den Erhöhungen der Gebühren des Mobilfunkbetreibers besteht jedoch kein Sonderkündigungsrecht, da im Zuge einer Vertragsverlängerung die aktuellen AGB akzeptiert werden müssen.