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Aktuell - Kärnten
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Das Wichtigste in 5 Minuten

Maskenpflicht, Neu­infektionen & Kontrollen: Aktuelle Covid-19 Infos im Überblick

Kärnten – Täglich gibt es zahlreiche Informationen rund um die aktuelle Coronalage in Kärnten. Wir haben die wichtigsten Infos des heutigen Tages, 21. Juli, für dich kurz und knapp zusammen gefasst. 

 4 Minuten Lesezeit (594 Wörter) | Änderung am 21.07.2020 - 22.51 Uhr

Täglich informiert das Land Kärnten über die aktuellen Corona-Zahlen in unserem Bundesland. Demnach gibt es mit heutigem Stand (21. Juli, 22 Uhr) 16 aktuell infizierte Personen in Kärnten. 423 Personen gelten bereits wieder als genesen. Insgesamt gab es in Kärnten bisher 452 positive Coronafälle.

Maskenpflicht kehrt zurück

Wie die Bundesregierung heute verkündete, soll ab Freitag in einigen Bereichen wieder die Maskenpflicht gelten. „Es geht darum die Risikogruppen zu schützen”, so Gesundheitsminister Rudolf Anschober. An folgenden Orten ist eine Maskenpflicht ab Freitag wieder verpflichtend.

  • Supermärkten
  • Postfilialen
  • Bankfilialen

In Bereichen, wo bisher ohnehin noch Maskenpflicht galt, zum Beispiel im Öffentlichen Verkehr oder Apotheken, bleibt diese natürlich weiterhin bestehen. Verbesserungen bei den Testungen und ein Ampelsystem für die Bundesländer werden außerdem ausgearbeitet.

Verstärkte Grenzkontrollen

Laut Bundeskanzler Kurz soll ein Pre Travel Clearing System in Zukunft als Datengrundlage für Reisen in Risikogebiete gelten. Dazu zählen auch die Balkanregionen. Eine Einreise nach Österreich soll künftig nur mit einer sogenannten „Pre Travel Clearence“, also einem gültigen PCR-Test möglich sein.  „Es gibt nur mehr eine Einreise, wenn man einen PCR-Test nachweisen kann, der nicht älter als 48 Stunden ist“, verkündet Innenminister Karl Nehammer. Außerdem sollen intensive Kontrollen stattfinden.

Vier Neuinfektionen

Das Land Kärnten meldet am heutigen 21. Juli 2020 eine Neuinfektion im Bezirk Villach. Bei dem neuen Fall handelt es sich um einen Mann aus dem Bezirk Villach. Das Contact Tracing läuft. Auch am gestrigen 20. Juli 2020, gab es drei Neuinfektionen im Bundesland. 5 Minuten hat berichtet. Es handelt sich dabei um Personen aus den Bezirken Villach-Land, St. Veit und Klagenfurt.

Maskenpflicht in Spittal

Diesen Freitag, dem 24. Juli 2020, sowie an fünf weiteren Freitagen finden in Spittal an der Drau sogenannte Dämmer-Shopping Events statt. Aus diesem Grund hat sich die Bezirkshauptmannschaft dazu entschlossen, eine zeitlich und örtlich begrenzte Verordnung zu erlassen. Für die Besucherinnen und Besucher der Dämmer-Shopping-Events ist das Tragen eines Mund-Nasen Schutzes an öffentlichen Orten im Stadtkern von Spittal und entlang der Lokalmeile verpflichtend.

Hier muss Maske getragen werden:

Von der Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau wurde das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes konkret für folgende öffentliche Orte verordnet:

  • Der Drautal Straße B 100 ab der Lieser-Brücke (Brückenstraße – Hauptplatz – Burgplatz – Tiroler Straße) bis auf Höhe Objekt Tiroler Straße 2 (Firma Gloriette).
  • Der Katschberg Straße B 99 ab der Burgplatzkreuzung bis auf Höhe Objekt Neuer Platz 19 (Filiale Austrian Anadi Bank) inklusive des Neuen Platzes.
  • Der Rathausgasse, des Rathausplatzes sowie Am Rathausplatz, der Ebnergasse und der Siebenbürgergasse – jeweils im gesamten Verlauf und der Bernhardtgasse von der Kreuzung mit der Katschberg Straße B 99 bis zur Kreuzung mit der Liesersteggasse und der Liesersteggasse bis zur Einbindung in die Brückenstraße (B 100).
  • Der Ortenburger Straße (Baldramsdorfer Straße L 5) von der Abzweigung am Hauptplatz (B 100) bis zur Kreuzung Jahnstraße – der Jahnstraße bis zur Kreuzung mit der Litzelhofenstraße – der Litzelhofenstraße bis zur Kreuzung mit der Kirchgasse, die Kirchgasse und die Grebmergasse – im gesamten Verlauf sowie der Bogengasse von der Kreuzung mit der Kirchgasse bis zur Einbindung in die Brückenstraße (B 100) und in die Lederergasse und der Ponauer Straße von der Kreuzung mit der Bogengasse bis auf Höhe Objekt Ponauer Straße 3a.
  • Sowie im Bereich des Schlossparks rund um den Springbrunnen und der Zugänge zum Springbrunnen, abzweigend von der Burgplatzkreuzung (B 100 – B 99) und vom Gendarmerieplatz.
  • Eingeschlossen sind die Parkplätze und die begleitenden öffentlichen Verkehrsflächen für den Fußgängerverkehr (wie Gehsteige, Gehwege, Stiegenab- bzw –aufgänge).
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