Ab Freitag:
Auch bei Gottesdiensten gilt nun wieder Maskenpflicht
Kärnten – Wie die Diözese Gurk am heutigen Mittwoch verkündete, müssen Gottesdienstbesucher ab Freitag beim Betreten und Verlassen der Kirche wieder einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Seit gestern steht fest, die Maskenpflicht kommt teilweise wieder zurück. Ab Freitag, 24. Juli, gilt diese in Supermärkten sowie Post- und Bankfilialen, wir berichteten. Auch die Diözese Gurk verschärft nun zusätzlich zur derzeit geltenden Rahmenordnung zur Feier öffentlicher Gottesdienste die Corona Präventionsmaßnahmen in den Kärntner Pfarren.
Maskenpflicht bei Gottesdiensten
Ab Freitag, dem 24. Juli, müssen Gottesdienstbesucher beim Betreten und Verlassen der Kirche wieder einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Das hat Generalvikar Dr. Johann Sedlmaier heute den Verantwortlichen in den Kärntner Pfarren in einem Schreiben mitgeteilt.
„Stille Kommunionspendung“
Außerdem ordnet die Diözesanleitung an, bis auf weiteres während der Kommunionspendung die Wortfolge „Der Leib Christi – Amen“ zu unterlassen, und empfiehlt, das gemeinsame Singen, vor allem in kleineren Kirchen, einzuschränken.
Abstand muss eingehalten werden
Im Schreiben der Diözesanleitung wird überdies explizit an die verbindliche Einhaltung der Abstands-Regelungen sowie der Hygienemaßnahmen der Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz erinnert.