fbpx
Region auswählen:
Politik - Kärnten
SYMBOLFOTO © pixabay

Beschlossene Novellierungen:

Mößler erfreut: “Land­tag ent­scheidet im Sinne der Bauern”

Kärnten – Einstimmig wurden am gestrigen 23. Juli 2020 die Novellierung des Kärntner Buschenschankgesetzes sowie des Kärntner Jagdgesetzes im Kärntner Landtag beschlossen. LK-Präsident Johann Mößler zeigt sich erfreut.

 3 Minuten Lesezeit (432 Wörter)

Bei den am Donnerstag beschlossenen Novellierungen des Kärntner Buschenschankgesetzes sowie des Kärntner Jagdgesetzes handelt es sich um zentrale Forderungen der LK Kärnten. LK-Präsident Johann Mößler zeigt sich erfreut: „Die Novellierung des Kärntner Buschenschankgesetzes ist eine wichtige Entscheidung für viele bäuerliche Betriebe.“ Mößler: „Die Kärntner Buschenschanken stehen für regionale kulinarische Vielfalt und werden von Einheimischen wie Touristen gleichermaßen geschätzt. Mit der Änderung des Gesetzes werden diese Botschafter Kärntner Gastlichkeit nachhaltig gestärkt.“

Mößler: “Wichtige Erleichterungen für die Buschenschanken”

Der in der Gesetzesnovelle vorgesehene Wegfall der zehntägigen Sperrfrist nach zwölf Wochen Öffnungszeit sowie die Möglichkeit, in begrenztem Ausmaß bäuerliche Produkte regional von anderen bäuerlichen Produzenten zukaufen zu können, seien wichtige Erleichterungen für die Buschenschanken, erklärt Mößler. Anton Heritzer, Obmann des Landesverbandes der bäuerlichen Direktvermarkter, zeigt sich ebenfalls erleichtert. „Es freut mich, dass die langen Verhandlungen einen positiven Abschluss gefunden haben und somit die Kärntner Buschenschank-Kultur weiterhin zeitgemäß betrieben werden kann.

ANZEIGE
LK-Präsident Johann Mößler

LK-Präsident Johann Mößler - © Paul Gruber

Novellierung des Kärntner Jagdgesetzes

Ebenfalls im Zuge der Landtagssitzung beschlossen wurde eine Novellierung des Kärntner Jagdgesetzes. Diese sieht u.a. eine Lockerung bei den Befangenheitsregelungen im Jagdverwaltungsbeirat vor. Lag bisher aus rechtlicher Sicht „Befangenheit“ bis zum 4. Verwandtschaftsgrad (Großonkel/Großtante, Cousin/Cousine) vor, so wird diese künftig auf Angehörigenverhältnisse in direkter Linie (Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel) bzw. bis einschließlich des 2. Grades in der Seitenlinie (Geschwister) eingeschränkt. Bei Verpachtungen aus freier Hand an Jagdgesellschaften wird eine Befangenheit auf obenstehende Verwandtschaftsbeziehungen zu Obmann oder Vorstandsmitgliedern dieser Jagdgesellschaft beschränkt.

Einsatzentschädigung für Vollerwerbsbauern

Ebenfalls einstimmig verabschiedet wurde ein Antrag, in dem die Kärntner Landesregierung aufgefordert wird, sich bei der Bundesregierung für eine Einsatzentschädigung für Vollerwerbsbauern und Selbstständige einzusetzen, die bei Katastrophen bzw. Großschadensereignissen bei Feuerwehren oder sonstigen Hilfsorganisationen tätig sind. Ziel ist es, eine Regelung zu schaffen, die sich an der Entgeltfortzahlung für Angestellte und den damit einhergehenden Ersatzansprüchen der Arbeitgeber orientiert.

2.000 Vollerwerbsbauern sind bei der Feuerwehr

Vollerwerbsbauern sind ein wichtiger Faktor bei den freiwilligen Feuerwehren im Land. Von 18.000 Feuerwehrmitgliedern sind fast 2.000 Vollerwerbsbauern, d.h. fast jeder Zweite der 4.300 Vollerwerbsbauern in Kärnten leistet freiwilligen Dienst bei der Feuerwehr. Der LK-Präsident appelliert in diesem Zusammenhang an den Bund: „Die Einführung einer Einsatzentschädigung ist ein notwendiger Akt der Fairness und der Wertschätzung und wir hoffen, dass diese Forderung auf Bundesebene auf Gehör stößt.“