fbpx
Region auswählen:
Leben - Kärnten
© pexels.com

Frauen erhalten im Schnitt 40,6 Prozent weniger Pension

Equal Pension Day“ zeigt auf: Altersarmut ist weiblich

Kärnten – Der Equal Pension Day ist jener Tag, an dem Männer bereits die Pensionssumme erhalten haben, die Frauen erst bis Jahresende bekommen werden. Ab 4. August erhalten Frauen in Kärnten somit im Vergleich zu Männern statistisch gesehen „keine“ Pension mehr. Je früher das Datum, desto größer die Differenz zwischen den Durchschnittspensionen von Frauen und Männern.

 2 Minuten Lesezeit (298 Wörter)

„In den vergangenen Jahren ist der Gender Pension Gap, der Pensionsunterschied zwischen Frauen und Männern, nur langsam gesunken. Im Unterschied zu knapp 42 Prozent im Jahr 2017 liegen wir in Kärnten in diesem Jahr bei 40,6 Prozent, die Frauen weniger an Pensionseinkommen haben als Männer. Es ist zwar ein Fortschritt, dennoch haben wir noch einen weiten Weg vor uns“, teilte heute, Freitag, Frauenreferentin Landesrätin Sara Schaar im Hinblick auf den Equal Pension Day, der dieses Jahr in Kärnten auf den 4. August und österreichweit auf den 30. Juli fällt.

,,Wir brauchen mehr Gerechtigkeit”

Bezogen auf alle Alterspensionen erhalten Männer in Kärnten bei Pensionsantritt im Durchschnitt 1.855 Euro netto, Frauen im Vergleich dazu lediglich 1.102 Euro netto (österreichweiter Durchschnitt: 1.971 Euro netto bei Männern, 1.146 Euro netto bei Frauen; Stand Dezember 2019). Im Jahr 2017 lag der Durchschnitt in Kärnten noch bei 1.756 Euro zu 1.035 Euro netto.

„Wir müssen unsere Anstrengungen, die Situation von Frauen zu verbessern, weiterhin mit aller Kraft verfolgen“, betonte Schaar. „Solange unbezahlte Arbeit wie Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen hauptsächlich von Frauen geleistet wird, solange werden sich die dadurch in Kauf genommenen Erwerbsunterbrechungen und Teilzeitarbeit negativ auf das Einkommen und die Pension von Frauen auswirken. Neben der gerechten Verteilung von unbezahlter und bezahlter Arbeit, braucht es gesetzlich eine gerechte Berechnung der Pensionshöhe ohne Negativauswirkungen von betreuungsbedingten Erwerbsunterbrechungen.“

”Es braucht eine vollständige Lohntransparenz”

Eine weitere notwendige Maßnahme zur Schließung der Lohn- sowie Pensionsschere sei vollständige Lohntransparenz, so Schaar: „Es braucht ein Lohntransparenzgesetz nach isländischem Vorbild, das Unternehmen und staatliche Einrichtungen zur tatsächlichen Umsetzung von gleicher Bezahlung verpflichtet. So können sich Frauen auch schon vor Eintritt über die Lohngerechtigkeit eines Unternehmens informieren.“

*Quelle der Berechnungen: MA 23 – Wirtschaft, Arbeit und Statistik der Stadt Wien auf Basis der Pensionsversicherungs-Jahresstatistik 201

Schlagwörter: