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Aktuell - Kärnten
© Gailtal Journal

Urteil am Nachmittag erwartet

Versuchter Mord: Bombenleger-Prozess geht heute weiter

Klagenfurt – Der Prozess um zwei Kärntner, denen zur Last gelegt wird, eine 27-jähriger Frau mit einer Paketbombe schwer verletzt zu haben, geht heute am Landesgericht Klagenfurt weiter. Ein Urteil wird am Nachmittag erwartet. 

 2 Minuten Lesezeit (339 Wörter) | Änderung am 28.07.2020 - 09.09 Uhr

Um 9 Uhr geht der Prozess heute, 28. Juli, wegen versuchten Mordes durch eine Bombe am Landesgericht Klagenfurt weiter. Mit Hilfe eines Komplizen verübte ein 29-jähriger Kärntner im Oktober 2019 einen Bombenanschlag auf seine 27-jährige Ex-Frau. Ein Paket mit einer selbstgemachten Bombe wurde von den Tätern vor die Wohnungstür der jungen Frau gelegt. Beim Öffnen des Paketes explodierte die Bombe, die 27-Jährige erlitt schwere Verletzungen.

Sachverständige werden befragt

Nachdem am gestrigen ersten Prozesstag die Angeklagten, das Opfer und einige Zeugen das Wort hatten, sollen, wie der ORF berichtet, heute unter anderem mehrere Gutachten durch Sachverständiger präsentiert werden. Dabei soll unter anderem ein medizinischer Sachverständiger Auskunft über die Verletzungen der Frau geben. Ein Sprengstoff-Sachverständiger wird über den genauen Aufbau der selbstgemachten Bombe informieren. Da der Anwalt des Ex-Mannes eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragte, soll heute auch ein psychiatrischer Sachverständiger befragt werden. Am heutigen Nachmittag wird ein Urteil erwartet.

Opfer hatte „nur mit Glück“ überlebt

Das Opfer hatte großes Glück, dass sie die Bomben-Attacke überlebte. Die Frau erlitt schwere Verbrennungen an Armen, Beinen und dem Rücken und musste mehrfach operiert werden. Der Erstangeklagte soll hingegen angegeben haben, dass er seine Ex-Ehefrau mit der Bombe „nur erschrecken wollte“ und dass es sich lediglich um eine „Feuerwerkskiste“ gehandelt habe. Er habe sie Sprengkraft unterschätzt.

Täter schloss hohe Lebensversicherung ab

Wie gestern berichtet, konnte Geldgier ein mögliches Motiv für den Mordversuch gewesen sein. So hatte der Ex-Mann des Opfers eine Lebensversicherung auf die Frau abgeschlossen. Das Opfer habe davon jedoch nichts gewusst. Bei ihrem Ableben hätte der Ex-Ehemann 300.000 Euro bekommen. Der Komplize des Hauptverdächtigen sollte rund 100.000 Euro von dem Geld bekommen.

Prozess wegen Kinderpronografie

Dem Hauptangeklagten wird außerdem das Vergehen pornographischer Darstellungen Minderjähriger vorgeworfen. Auf seinem Handy sollen über 300 Bilder mit kinderpornografischen Inhalten gefunden worden sein. Dafür wird es demnächst einen eigenen Prozess geben.