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Aktuell - Klagenfurt
SYMBOLFOTO © Bettina Nikolic

Berufungsverhandlung:

Freispruch nach Boots­unglück am Wörther­see

Klagenfurt – Im Zuge der heutigen Berufungsverhandlung, am 29. Juli 2020, wurde festgestellt, dass die Alkoholisierung des Unfalllenkers nur leicht über der Promillegrenze gelegen haben dürfte. Laut Medienberichten konnte nicht nachgewiesen werden, dass diese für den Angeklagten erkennbar gewesen sei. Daher wurde er freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

 1 Minuten Lesezeit (170 Wörter) | Änderung am 29.07.2020 - 22.32 Uhr

Ein schrecklicher Bootsunfall trug sich im Mai 2017 am Wörthersee zu. Ein 46-jähriger Mann aus Niederösterreich hatte ein Boot in alkoholisiertem Zustand gelenkt. Ein 44-jähriger Mann fiel dabei über Bord und erlitt durch die Schiffsschraube tödliche Verletzungen. Auch der Bootsführer, ein 33-jähriger Mann aus Kärnten, musste sich vor Gericht verantworten, da er den 46-Jährigen in alkoholisierten Zustand ans Steuer ließ. Er wurde zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt. Gegen dieses Urteil wurde Berufung erhoben. 5 Minuten hat berichtet.

Freispruch

Am heutigen 29. Juli 2020 fand die Berufungsverhandlung statt. Dem Bootsführer wurde fahrlässige Tötung durch Unterlassung zur Last gelegt. Wie der ORF berichtet, drehte sich dabei alles um den Alkoholkonsum der Bootsbesatzung. Im Zuge der Verhandlung wurde festgestellt, dass die Alkoholisierung des Unfalllenkers nur leicht über der Promillegrenze gelegen haben dürfte. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass diese für den Angeklagten erkennbar gewesen sei. Laut Medienberichten wurde der Angeklagte daher freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.