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Politik - Kärnten
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Frühjahrstermine ausgefallen:

Es gibt Ersatz-Urlaubs­wochen für pflegende An­gehörige

Kärnten – Die drei Urlaubswochen für pflegende Angehörige im Frühjahr mussten corona-bedingt abgesagt werden. Daher gab das Land Kärnten am heutigen Mittwoch, dem 5. August 2020, drei Ersatztermine im Spätsommer bekannt.

 2 Minuten Lesezeit (298 Wörter)

„Corona hat den drei Frühjahrsterminen im April und Mai einen Strich durch die Rechnung gemacht: Unsere drei Urlaubswochen für pflegende Angehörige mussten abgesagt werden. Ab 23. August können wir aber mit drei Ersatzterminen wieder durchstarten“, so Gesundheitsreferentin LHStv.in Beate Prettner. Die zweite Urlaubswoche beginnt am 30. August, die dritte folgt am 6. September. „Kärnten ist damit das einzige Bundesland, das pflegenden Angehörigen eine Woche kostenlosen Urlaub ermöglicht“, weiß Prettner. Und sie betont: Während der Erholungswoche werde für die zu pflegende Person eine professionelle Ersatzpflege sichergestellt.

“Einer erholsamen Woche steht nichts im Wege”

Die Urlaubswochen umfassen sieben Übernachtungen im Einzelzimmer auf Vollpensionsbasis im Gesundheitshotel Bad Bleiberg. Wie Prettner erklärt, müssen allerdings aufgrund der Coronamaßnahmen einige Fixpunkte ausfallen, wie etwa der Begrüßungsempfang oder diverse Vorträge. „Nichtsdestotrotz steht einer erholsamen Woche nichts im Wege“, so die Gesundheitsreferentin.

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LHStv.in Beate Prettner

LHStv.in Beate Prettner - © Büro Beate Prettner

Kurzzeitpflege für 28 Tage im Jahr

„Sich der Pflege eines Familienmitgliedes zu widmen, ist eine emotional und körperlich fordernde Aufgabe. Darum ist es auch so wichtig, sich selbst Pausen zu gönnen.“ In diesem Zusammenhang weist Prettner darauf hin, dass in Kärnten pro Betroffenem 28 Tage im Jahr an Kurzzeitpflege zur Verfügung gestellt werden.

Auch Herbsttermine werden durchgeführt

Nach derzeitigem Stand werden die regulären Herbsttermine wie ursprünglich geplant durchgeführt. Für diese drei Turnusse sind die Anträge ab 7. September bei den Gemeindeämtern/Magistraten, bei den Bezirkshauptmannschaften sowie bei der Landesregierung bzw. im Internet unter www.ktn.gv.at erhältlich. Abgegeben werden müssen die Anträge bis spätestens 17. Oktober.

Die drei Herbsttermine sind:

  • 1. Turnus vom 15. November bis 22. November 2020
  • 2. Turnus vom 29. November bis 6. Dezember 2020
  • 3. Turnus vom 13. Dezember bis 20. Dezember 2020