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Aktuell - Villach
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Trotz Maskenpflicht

Leserin entsetzt: “Wir wurden im Supermarkt ab­sichtlich angehustet”

Villach – In den Supermärkten besteht derzeit wieder Maskenpflicht. Eine Villacherin meldete sich diesbezüglich mit einem unschönen Erlebnis bei uns. "Ein älterer Herr trug keinen Mund-Nasen-Schutz und hat uns mit Absicht angehustet", erzählt die junge Frau. 

 3 Minuten Lesezeit (394 Wörter)

Seit Ende Juli ist in einigen Bereichen das Tragen einer Mund-Nasen-Schutz Maske wieder verpflichtend. Auch in Supermärkten gilt diese Regelung. Großteils scheinen sich die Menschen daran zu halten, doch wie die Geschichte einer jungen Villacherin zeigt, gibt es auch einige Ausnahmen. Und damit nicht genug. Ein älterer Herr soll die junge Frau und ihren Freund nämlich absichtlich angehustet haben.

“Älterer Herr hat uns einfach angehustet”

Die 18-jährige Villacherin war vor kurzem mit ihrem Freund zum Einkaufen in einem Supermarkt. Beide trugen vorschriftsmäßig eine Schutzmaske. “Als wir durch die Regale gingen, wurden wir beide mutwillig und mit voller Absicht von einem älterem Herren ( ca. 70 Jahre alt) ohne Mund-Nasen-Schutz einfach angehustet“, erzählt die junge Frau schockiert. Anschließend soll der Mann noch “etwas Unangebrachtes über junge Leute gelästert” haben, bevor er sich aus dem Staub machte. “Wir fühlten uns provoziert und die Situation an sich war sehr unangenehm, da wir nicht wussten, wie wir reagieren sollten”, schildert die Villacherin.

Ist die Aktion strafbar?

Der Vorfall im Supermarkt wurde von der Villacherin nicht angezeigt. Wir haben uns trotzdem bei der Polizei erkundigt, ob das Verhalten des älteren Herren strafbar war. Auf Anfrage von 5-Minuten bei der Landespolizeidirektion Kärnten wurde uns erklärt: “Grundsätzlich sollte man in einem solchen Fall sofort die Polizei verständigen.” Im Nachhinein sei es nämlich sehr schwer, eine mögliche Straftat zu beweisen. Dass der ältere Herr gegen die Schutzmaskenpflicht im Supermarkt vestoßen hat, sei zwar strafbar, laut der Landespolizeidirektion sei dabei jedoch der Supermarkt selbst gefordert, die Polizei darüber zu informieren.

Aber auch der Akt des “absichtilichen Anhustens” sei, unter gewissen Umständen, strafbar. Bei der Polizei wurde uns erklärt: “Grundsätzlich könnte der Vorfall unter Paragraphen 178 im Strafgesetzbuch fallen.” Dabei geht es um die “vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten”. Im Fall des älteren Herrn sei das Anhusten jedoch nur dann strafbar, wenn dieser zum Zeitpunkt der Tat auch tatsächlich mit dem Coronavirus oder einer anderen Krankheit infiziert war.

“Einfach respektlos”

Über den Vorfall hat sich die Villacherin sehr geärgert. “Es heißt immer die jungen Leute würden sich während der Corona-Krise nicht um Risikogruppen oder ältere Generationen kümmern. Und dann passiert so etwas und man wird von älteren Generationen respektlos behandelt”, so die junge Frau abschließend.